Auch Schweizer pauschalbesteuert

Am 30. November wird über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung abgestimmt: Nur wenig bekannt ist, dass es auch pauschal besteuerte Schweizer gibt. Das Privileg steht Einheimischen zu, die mit einem Ausländer oder einer Ausländerin verheiratet sind. Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten alle übrigen Bedingungen zur Aufwandbesteuerung erfüllen, insbesondere keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz, schreibt der «Tages-Anzeiger». Im Kanton Luzern sind zwei Ehepaare betroffen, deren Wohnort mit Hinweis aufs Steuergeheimnis nicht bekannt gegeben wird. Im Kanton Zug gibt es keine pauschalbesteuerten Schweizer. In den übrigen Innerschweizer Kantonen ist das ebenfalls nicht verbreitet, die Ausnahme ist Schwyz mit 92 Personen.

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