Schlechtere Arbeitsbedingungen befürchtet

Auch Luzerner Gewerkschaft ist gegen private Spitäler

Das Luzerner Kantonsspital soll in eine Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons umgewandelt werden. Dagegen wehrt sich der VPOD.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Gewerkschaft VPOD stellt sich gegen die Umwandlung der Luzerner Spitalunternehmen in eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft, wie es im neuen Spitalgesetz vorgesehen ist. Sie befürchtet, dass die demokratische Mitbestimmung verloren geht und die Arbeitsbedinungen für das Personal verschlechtert werden.

Die geplante Anpassung des Luzerner Spitalgesetzes stösst auf breiten Widerstand. Insbesondere die Privatisierung der Spitalbetriebe stösst einigen Parteien sauer auf (zentralplus berichtete).  Auch der Luzerner «Verband Persoonal öffentlicher Dienste» VPOD bringt sich nun gegen diese Änderung in Stellung, wie er in einer Mitteilung schreibt.

«Mit der Schaffung einer überkantonalen Spitalholding verliert die Bevölkerung weitreichende demokratische Mitspracherechte. Gleichzeitig trägt sie bei einem Scheitern des Holding-Experimentes das volle Risiko», schreibt der VPOD.

Wird die Versorgungsqualität verschlechtert?

Denn das LUKS sei aufgrund seiner Grösse und der Bedeutung für die Versorgungssicherheit in der ganzen Zentralschweiz längst systemrelevant. «De facto verfügt das Kantonsspital über eine Staatsgarantie. Es ist schlichtweg too big to fail», sagt Martin Wyss, Geschäftsleiter der Gewerkschaft.

Für den VPOD ist klar, dass bei Betrieben, die für die Grundversorgung dermassen relevant sind, die demokratischen Mitspracherechte gewahrt und sie daher öffentlich-rechtlich organisiert sein müssen.

«Privatrechtlich organisierte Grundversorgungsbetriebe mit einer faktischen Staatsgarantie treiben die Kosten in die Höhe und verschlechtern die Versorgungsqualität. Das können wir uns angesichts der ständig steigenden Krankenkassenprämien schlichtweg nicht leisten», sagt Wyss.

Angst um das Personal

Für das Personal hätte die Privatisierung der Rechtsform weitreichende Folgen. Denn sämtliche Anstellungen würden aus dem kantonalen Personalgesetz fallen, ist die Gewerkschaft überzeugt.

Denn ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) stünde es den Spitalbetrieben frei, die Bedingungen etwa bei der Abgeltung von Pikett- und Wochenend-Diensten, den Pausenregelungen und nicht zuletzt dem Kündigungsschutz auf das gesetzliche Minimum zu senken. Blosse Lippenbekenntnisse seitens der Spitalleitung reichen nicht aus. «Die Versorgungsqualität wird vom Personal gewährleistet.

«Es braucht einen GAV»

Darum braucht es verbindliche Regeln und ein solides Fundament. Das kann nur mit einer starken Sozialpartnerschaft und einem guten GAV gewährleistet werden», weiss Wyss.

Um gleichlange Spiesse zwischen den Spitälern zu gewährleisten, fordert der VPOD weiter, dass sämtliche im Kanton Luzern ansässige Listenspitäler diesem GAV unterstellt werden. «Nur mit einem Spital-GAV kann gewährleistet werden, dass der Kostendruck nicht auf das Personal und damit nicht auf die Versorgungsqualität abgewälzt wird», sagt Wyss weiter.

Anstelle der Rechtsformänderung in eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft schlägt der VPOD einen Marschhalt vor. Die Zukunft der Spitalversorgung liegt zweifellos in Verbundlösungen. Darum ist der Kanton angehalten mit den umliegenden Kantonen und Regionalspitälern nach Lösungen zu suchen, wie die Versorgungsregion

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