Luzerner Unternehmen verlieren vor Bundesgericht

Auch Kleinstfirmen müssen künftig Steuern zahlen

Luzern hat die tiefsten Firmenssteuern der Schweiz. Doch eine Minimalsteuer zahlen nun auch Kleinstunternehmen. So will es das Bundesgericht.

Im Kanton Luzern zahlt auch eine Ein-Mann-Firma 500 Franken Grundsteuer. Dagegen hatten 14 Unternehmen angekämpft – bis vor Bundesgericht. Dort sind sie nun abgeblizt. Das bringt Kanton und Gemeinden rund 1 Million Franken im Jahr.

Die Nachricht aus Lausanne dürfte der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann (parteilos) erfreut haben. Am14. Februar hatte das Bundesgericht entschieden, dass die Erhebung einer Minimalsteuer für Firmen rechtens ist. Dies vermeldete der Kanton auf seiner Homepage.

Für die oberste richterliche Instanz ist klar, dass diese Abgabe nicht zum so genannten harmonisierten Bereich des Steuerrechts gehört und die Kantone diesbezüglich frei seien.

Gegen diese Massnahme des Konsolidierungsprogramms (KP 17) – respektive gegen die nötige Änderung des Steuergesetzes – hatten letztes Jahr 14 Luzerner Unternehmen Beschwerde eingereicht.

500 Franken Minimalsteuer

Sie müssen für die Steuerperiode 2018 erstmals mindestens 500 Franken beziehungsweise 200 Franken Steuern zahlen, wie Ruedi Heim, Leiter Rechtsdienst der Dienststelle Steuern, gegenüber der Luzerner Zeitung sagte. Dies spült rund eine Million Franken in die Kassen des Kantons und der Gemeinden.

Der Entscheid hat weitreichende Folgen: Bislang haben rund 60 Prozent der juristischen Personen im Kanton Luzern weniger als 500 Franken Staats- und Gemeindessteuern bezahlt.

Müssen Kleine die Steuerstrategie finanzieren?

Vertreten wurden die 14 Beschwerdeführer durch den Luzerner Anwalt Hans Hurter. In einer Mitteilung an die Luzerner Zeitung schreibt er: «Es ist bedauerlich, dass die Steuersatzsenkung für prosperierende Luzerner Aktiengesellschaften dazu geführt hat, dass nun die ärmsten KMU das deswegen entstandene Loch in der Staatskasse auffüllen müssen.»

Hurter kritisiert, dass die Behörden bedürftigen Firmen raten, ein Steuererlassgesuch einzureichen. «Im Wissen darum, dass die Luzerner Behörden Steuererlassgesuche von AG und GmbH bisher immer abgewiesen haben.»

Paul Furrer, Mediensprecher der Dienststelle Steuern, kann dies so nicht bestätigen. «Grundsätzlich kann auch eine sich in einer Notlage befindliche Juristische Person ein Erlassgesuch einreichen. Wir empfehlen jedoch, die im Vergleich zum gesamten Geschäftsaufwand einer Juristischen Person meist doch relativ geringfügige Minimalsteuer zu bezahlen».

Ein Erlass käme insbesondere dann in Frage, wenn sich dadurch «in erheblichem Umfang» Arbeitsplätze sichern lassen. «Dies ist mit dem Erlass einer Minimalsteuer aber nicht der Fall.»

Minimalsteurer bringt kaum Mehreinnahmen

Die Minimalsteuer von 200 bis 500 Franken ist für den Kanton nur etwas mehr als kostendeckend. Allein die Personalkosten pro Veranlagung belaufen sich laut Botschaft zu KP 17 im Schnitt auf rund 200 Franken.

«Es ist schlicht nicht fair, dass jede Firma, selbst ein defizitäres Unternehmen, eine Minimalsteuer zu entrichten hat.» Als Kleinbetrieb müsse ihre GmbH als juristische Person bereits Kirchensteuern oder Billag-Gebühren zahlen, sagt Ursula Weber, Inhaberin der Ein-Frau-Firma «Sol del Sud» in der Luzerner Altstadt. Deshalb habe sie sich der Beschwerde angeschlossen.

Schwerzmann erleichtert

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann nimmt den Entscheid «mit Genugtuung zur Kenntnis», sagt er. Bei einer Gesetzesänderung werde im Vorfeld immer auch «das Risiko einer Beschwerde» beurteilt. «Wir waren der Überzeugung, dass die Minimalsteuer einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.»

Die Einführung einer Minimalsteuer für Firmen wurde vom Luzerner Kantonsrat im Dezember 2016 beschlossen. Mit 95 zu 15 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

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