Stadt Luzern sendet Integrationssignal

Auch Ausländer sollen politisch mitwirken können

Die Volksmotion in der Stadt Luzern soll bald nicht mehr nur den Schweizer Einwohnern offenstehen. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

In der Stadt Luzern sollen sich zukünftig auch ausländische Einwohner einbringen können. Personen mit einer Niederlassungsbewilligung sollen eine Volksmotion einreichen oder unterzeichnen können. Mit Luzern kämen so Ausländer in einer zweiten Schweizer Stadt zu mehr Mitbestimmung – und zu einem Integrationssignal.

Die Volksmotion ist ein politisches Mittel um Vorstösse im Gemeindeparlament zu lancieren. Dafür müssen erstens genügend Unterschriften zustande kommen und zweitens die Mehrheit des Grossen Stadtrats zustimmen. Dieses Instrument ist nur in wenigen Gemeinden gebräuchlich und wenn, dann ist es meist nur den Schweizer Stimmbürgern vorbehalten. So bislang auch in der Stadt Luzern.

Juristischer Kniff nötig

Doch das soll sich nun ändern. Die Exekutive hat einen Vorschlag ausgearbeitet, wie künftig ausländische Einwohner mit Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) politisch eingebunden werden können. Damit könnten auch gut integrierte Ausländer eine Motion oder ein Postulat im Parlament einreichen.

Da aber in Luzern kein kantonales Ausländerstimmrecht besteht, braucht es einen juristischen Kniff: Damit es nicht zur rechtlichen Kollision mit dem kantonalen Gesetz kommt, gestaltet die Stadt diese Mitwirkungsform nicht als Volksrecht sondern – wie das Kinder- und Jugendparlament – als Mitwirkungsrecht aus. Ausserdem soll neu nicht mehr von Volksmotion, sondern von «Bevölkerungsantrag» die Rede sein.

17 Prozent mehr Unterschriften möglich

In der Stadt Luzern gibt es 52’756 Stimmberechtigte. Für Bevölkerungsanträge berechtigt wären zusätzlich 9’136 Personen. Das sind 17 Prozent mehr als vorher. Die Anzahl benötigter Unterschriften würde jedoch weiterhin bei 100 belassen.

In Luzern rechnet man nicht unbedingt mit einem grösseren Aufwand. «Generell haben Volksmotionen an den Stadtrat zugenommen. Es ist aber schwierig vorauszusagen, ob und wieviel Mehraufwand wir durch diese Änderungen haben werden», sagt Stadtschreiber Toni Göpfert. «Die Frage ist, ob lediglich mitunterzeichnet wird – das gäbe gar keinen Mehraufwand – oder ob eigene Motionen lanciert werden.»

Kleines Integrationssignal

Nur wenige Schweizer Gemeinden kennen bislang ein solches Mitwirkungsinstrument für Ausländer. Einzig in der Gemeinde Burgdorf im Kanton Bern etwa können seit 2008 Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C und Aufenthaltsbewilligung B Anträge ans Gemeindeparlament stellen. «Bis jetzt wurde noch kein solcher Antrag eingereicht», sagt Sibylle Zwahlen, Vize-Stadtschreiberin von Burgdorf. Als möglichen Grund sieht sie die bestehenden Partizipationsmöglichkeiten für Ausländer in Burgdorf: Ausländervereinigungen und die Ausländerkommission könnten die meisten Anliegen auffangen. «Dem Instrument kommt primär die Funktion eines Integrationssignals zu», führt Zwahlen aus.

Die Stadt Luzern ist noch ein paar Schritte davon entfernt, dasselbe Integrationssignal wie Burgdorf zu setzen. Die rechtlichen Änderungen kommen nun in die beratende Kommission, dann nochmals in den Grossen Stadtrat und schliesslich noch vor das Stimmvolk. Die Abstimmung findet frühestens im Februar 2014 statt. Toni Göpfert will sich richtig verstanden wissen: «Wohlgemerkt, wir sprechen hier auf keinen Fall von einem Stimmrecht, sondern nur über eine Partizipationsmöglichkeit.»

Das Vorhaben geht auf eine Motion der Grünen Fraktion vom Mai 2011 zurück. Fast ein Viertel der Luzerner Bevölkerung stammt aus dem Ausland. Diese Zugewanderten hätten sehr wohl das Bedürfnis, sich zu integrieren und ein grosses Interesse daran, aktiv zu wirken und zu gestalten, schrieb die Partei damals.

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