Urteil des Kriminalgerichts Luzern

Attacke auf Randständigen: Täter ist schuldig, aber auf freiem Fuss

Auf dem Markt zum Kasernenplatz kam es zu dem Messerangriff. (Bild: ber)

Ein Holländer hat im Frühling 2018 beim Kasernenplatz in Luzern einen Randständigen mit einem Brotmesser verletzt. Der 45-Jährige wurde dafür zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gefängnis konnte er allerdings bereits wieder verlassen.

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Holländer wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Der 45-Jährige hat im April 2018 einem Randständigen in der Nähe des Kasernenplatzes ein Brotmesser in den Hals gestochen.

Nur um Millimeter verfehlte er dabei die Halsschlagader. Das Opfer erlitte eine sechs Zentimeter lange Wunde – und psychische Probleme. Dreimal musste er seither in der Psychiatrie behandelt werden (zentralplus berichtete).

Bereits fast 500 Tage in Haft

Nun hat das Kriminalgericht den Täter zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt, davon ein Jahr unbedingt. Allerdings: Der Mann, der damals als Tourist in Luzern war, sass bereits 497 Tage im Gefängnis, zuerst in Untersuchungshaft, dann im vorzeitigen Strafvollzug.

Das heisst: Er ist ab sofort auf freiem Fuss. In der Schweiz darf er sich allerdings vorerst nicht mehr aufhalten. Das Gericht hat ihn für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Hohe Kosten

An der Verhandlung im August machte er einen verwirrten Eindruck. Gemäss einem Gutachten leidet er an Schizophrenie. Das Gericht attestiert ihm denn auch eine leicht verminderte Schuldfähigkeit. Trotzdem sieht es von einer stationären Massnahme ab.

Der Holländer mit afghanischen Wurzeln muss dem Opfer eine Genugtuung von 4'000 Franken bezahlen. Zudem muss er die Verfahrenskosten von insgesamt 27'700 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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