Eklat nach Kritik an Luzerner Asylchefin

Asylknatsch: Das hat das Fass zum Explodieren gebracht

Adrian Portmann, freigestellter Leiter der Luzerner Asylzentren, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Dienststellenleiterin.

(Bild: zvg)

Der freigestellte Leiter der Luzerner Asylzentren erhebt Vorwürfe gegen die Chefin der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen, Silvia Bolliger. Wie neu aufgetauchte Dokumente zeigen, wurde ihm offenbar die während eines Mitarbeitergesprächs geäusserte Kritik an seiner Vorgesetzten zum Verhängnis. Adrian Portmann spricht von Missbrauch und Mobbing.

Der Leiter der Luzerner Asylzentren musste am 7. Juni seinen Posten räumen – unter anderem, weil er seiner Vorgesetzten Silvia Bolliger im Rahmen des Mitarbeitergesprächs ein kritisches Feedback gab. Das geht aus dem Schreiben der Asylchefin hervor, das Adrian Portmann am Tag seiner Freistellung überreicht wurde.

In einer später eingereichten internen Stellungnahme dazu spricht der Abteilungsleiter von «Missbrauch». Die zentralplus aus dem Umfeld der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) zugespielten Dokumente enthalten weitere delikate Aussagen.

Der Hintergrund

Hintergrund ist das Mitarbeitergespräch, das zwischen DAF-Leiterin Silvia Bolliger und Abteilungsleiter Adrian Portmann an zwei Terminen im Mai stattfand. Aus den Dokumenten ist ersichtlich, dass vor allem das zweite Treffen am 28. Mai – also nur wenige Tage vor Portmanns Freistellung – zum Knall führte.

Portmann beanstandet in seiner Stellungnahme mit einer Reihe von Gründen die «methodisch höchst fragwürdige und auffallend einseitige Beurteilung» durch Silvia Bolliger. Die Bewertung insbesondere seiner Führungsleistung und Kompetenzen sei «alles andere als objektiv und ausgewogen, sondern enthält teilweise aus der Luft gegriffene Behauptungen, deren nähere Überprüfung leicht ihre Unhaltbarkeit ergeben hätte».

«Geht eine Führungsperson so vor, so nennt man dies Voreingenommenheit, Filterung, nicht pflichtgemässe Vornahme des Ermessens oder – je nach dahinterliegender Absicht – Manipulation und Missbrauch.»

Adrian Portmann in einer internen Stellungnahme

Bolliger berufe sich in ihren Einschätzungen auf das «betroffene Umfeld», habe aber keine repräsentative Befragung der ihm unterstellten zehn Teamleiter durchgeführt. Gerade eine Führungsperson dürfe nicht einer bestimmten Absicht folgend nur angeblich «belastendes Material» sammeln und nichts unternehmen, um auch «entlastende» Aussagen einzuholen, so Portmann in deutlichen Worten: «Geht eine Führungsperson trotzdem so vor, so nennt man dies Voreingenommenheit, Filterung, nicht pflichtgemässe Vornahme des Ermessens, oder – je nach dahinterliegender Absicht – Manipulation und Missbrauch.»

Deshalb müsse die Beurteilung von Bolliger «aufgrund schwerwiegender allgemeiner Mängel und einer Vielzahl punktueller Falschaussagen insgesamt als Grundlage für jede Art von weiteren personalrechtlichen Entscheiden ausscheiden». Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Bewertung durch den Vorgesetzten für zahlreiche Entscheide relevant ist, beispielsweise für den Lohn oder das Arbeitszeugnis.

Hinter dem «ganz offensichtlich künstlichen Drücken» der Bewertungswerte nach unten vermutet Portmann gemäss seiner Stellungnahme eine «offensichtliche persönliche Voreingenommenheit» gegenüber seiner Person. Auch das Wort «Mobbing» fällt im über 30-seitigen Schreiben Portmanns, das auf den 25. Juli datiert ist.

Verhängnisvolle Aussagen

Doch die Bewertung ist nur das erste Kapitel. Laut Portmanns Einschätzung hat Folgendes den Entscheid zu seiner sofortigen Freistellung ausgelöst: dass er es gewagt habe, im Mitarbeitergespräch Bolligers Führungsstil offen und ehrlich – und mitunter auch kritisch – zu beurteilen.

Zum Verhängnis wurden ihm offenbar zwei Passagen auf einem vorgegebenen Formular zur Selbsteinschätzung und seine Rückmeldungen, die er vor dem zweiten Termin am 28. Mai verfasste. Nebst positiven Aspekten deutet Portmann bei der Frage zur Zusammenarbeit mit der Vorgesetzten an, dass diese allenfalls ein «Problem mit dem Loslassen» habe, sie wolle vieles selbst bestimmen und kontrollieren. «Mit ihrer oft enormen Härte, häufigen Dominanz und einem nicht immer gegebenen Taktgefühl hat Silvia Bolliger eine bemerkenswerte Fähigkeit, es sich mit Mitarbeitern in relativ kurzer Zeit zu ‹vercheiben› (verspielen).»

Weiter hielt er fest, dass seine an und für sich sehr hohe Motivation darunter leiden würde, wenn unter anderem längerfristig sein nach Stellenbeschrieb definierter Gestaltungsspielraum fehle und er mit «pauschalen, das heisst nicht konkreten und nicht auf einer repräsentativen Erhebung beruhenden kritischen Feedbacks oder sogar blanken Unterstellungen» konfrontiert werde.

Bei der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen schweigt man sich aus.

Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen im Luzerner Bruchquartier.

(Bild: jal)

Das hat Silvia Bolliger offensichtlich als Affront verstanden. Er stelle damit pauschal und in massiver Weise ihre Eignung zum Führen infrage – ohne zu überlegen, ob das nur seine subjektive Wahrnehmung sein könnte, heisst es in dem von der DAF-Chefin unterzeichneten Schreiben vom 7. Juni, mit dem Portmann die Kündigungsabsicht und Freistellung per sofort mitgeteilt wurde.

Am Gespräch habe sich gezeigt, dass das Vertrauen auf beiden Seiten nicht mehr vorhanden sei, heisst es darin weiter. Durch seine «nicht belegten, massiven Vorwürfe an die Dienststellenleiterin» und seine «gänzlich fehlende kritische Selbstreflexion» habe er die Basis für einen Vertrauensaufbau verunmöglicht. Im vierseitigen Schreiben werden zudem noch weitere Kritikpunkte geäussert, unter anderem betreffend Portmanns Führungsstils, seiner Loyalität und seiner Arbeitsweise. Auch habe er mit seinem hohen Tempo manche Mitarbeiter überfordert.

Vorwurf: Mitarbeitergespräch missbraucht

Ausschlaggebend dürfte letztlich aber wohl das Mitarbeitergespräch gewesen sein. Gerade das kritisiert Portmanns Anwalt. Er macht im Rahmen des rechtlichen Gehörs geltend, dass Portmann eine «offene und transparente Rückmeldung» zur Zusammenarbeit mit seiner Vorgesetzten und deren Wahrnehmung durch die Mitarbeiter an der Basis gegeben habe. Diese sei keineswegs pauschal, sondern ausgewogen formuliert gewesen.

Was bisher geschah

Vor zwei Monaten machte zentralplus publik, dass der Leiter der Luzerner Asylzentren, Adrian Portmann, am 7. Juni per sofort freigestellt wurde. Dem Chef über rund 100 Angestellte wird unter anderem fehlende Selbstreflexion und ein direktiver Führungsstil vorgeworfen, zudem wird eine nicht vorhandene Vertrauensbasis moniert (zentralplus berichtete).

Gegen seine Freistellung wehrt sich Portmann. Sein Anwalt hat im Rahmen des rechtlichen Gehörs beantragt, dass die Freistellung aufgehoben, auf eine Kündigung verzichtet und eine unabhängige Untersuchung eingeleitet wird (zentralplus berichtete).

Mit seinem Feedback sei Abteilungsleiter Portmann einer expliziten Aufforderung seiner Vorgesetzten nach einer «offenen und transparenten Kommunikation sowohl nach unten wie auch nach oben» nachgekommen, wie das in einer Zielvereinbarung vorgegeben worden sei. Zudem beruft sich Portmanns Anwalt auf die Meinungsäusserungsfreiheit: Es müsse auch Staatsangestellten unbenommen sein, sich gegenüber Vorgesetzten unbequem zu äussern, falls dies ihrer Auffassung nach der Amtspflicht entspricht. «Ein Strick darf ihnen daraus nicht gedreht werden.»

Genau das – ein Missbrauch des Mitarbeitergesprächs zur Kündigung – ist laut Portmanns Stellungnahme aber geschehen. Wenn Mitarbeiter befürchten müssten, dass ehrlich und konstruktiv gemeinte Rückmeldungen anschliessend gegen sie verwendet würden, seien dadurch wichtige Grundsätze der kantonalen Personalpolitik infrage gestellt.   

Gibt es Schattendossiers?

Das ist aber nicht alles: Am zweiten Termin des Mitarbeitergesprächs ist die Situation laut Portmanns interner Stellungnahme eskaliert.

Insbesondere nachdem er sagte, er habe sich extern beraten lassen und habe vor, eine eigene Stellungnahme für sein Personaldossier zu verfassen. Das sei als «Aufrüsten» bezeichnet worden. Gleichzeitig habe Silvia Bolliger daraufhin eine offene Kündigungsandrohung ausgesprochen. «Faktisch bedeutet dies den nicht hinnehmbaren Versuch, ganz selbstverständliche Angestelltenrechte auszuhebeln und explizit infrage zu stellen», so Portmann in seiner Stellungnahme.

Silvia Bolliger, Leiterin Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen, im Interview.

Silvia Bolliger, Leiterin Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen, im Interview.

(Bild: giw)

In diesem Kontext bringt Portmann eine weitere pikante Behauptung ins Spiel: Silvia Bolliger habe ihm zu einem früheren Zeitpunkt selber verraten, dass sie zu ausgewählten Angestellten sogenannte Schattendossiers führe, welche sie an einem vertraulichen Ort in ihrem eigenen Büro aufbewahre.

«Die Akten in den ‹Schattendossiers› dienen dazu, Mitarbeitern Angst zu machen und sie unter Druck zu setzen, indem willkürlich von ihnen Gebrauch gemacht werden kann, ohne dass der Angestellte selber überprüfen kann, was zu seiner Person von der Amtsleitung gesammelt wurde», so Portmann in seiner Stellungnahme. «Es liegt auf der Hand, dass diese Praxis nicht mit einer korrekten Amtsführung im Personalbereich in Einklang steht.» Im Mitarbeitergespräch habe die Asylchefin angekündigt, nun «gegen ihn sammeln» zu wollen – was laut Portmann das Zusammentragen von mutmasslich belastendem Material gegen ihn bedeutet.

Rückhalt von Guido Graf

Die Leiterin der Diensstelle Asyl- und Flüchtlingswesen, Silvia Bolliger, wollte zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen. Stattdessen beantwortet Departementssekretär Erwin Roos die Medienanfrage von zentralplus, zumindest teilweise. Wie bereits im Juni stellt sich der Kanton hinter die Asylchefin (zentralplus berichtete). «Die Dienststellenleiterin ist für die Organisation und das möglichst reibungslose, zweckdienliche Funktionieren ihrer Dienststelle verantwortlich. Die dazu nötigen Massnahmen hat sie mit dem vollen Rückhalt der Departementsleitung getroffen», hält Roos fest. Soweit Betroffene mit dem Vorgehen nicht einverstanden seien, stehe ihnen der Instanzen- und Rechtsweg offen.

Auf die teils happigen Kritikpunkte wollen hingegen weder die Dienststellenleiterin Silvia Bolliger noch Departementssekretär Erwin Roos eingehen. Über Details zum konkreten Fall könne man aufgrund des Persönlichkeitsschutzes und des laufenden Verfahrens nichts sagen, begründen beide.

«Auf diese Weise kann man im Prinzip jeden x-beliebigen unliebsamen Angestellten loswerden.»

Adrian Portmann

Adrian Portmann seinerseits bestätigt auf Anfrage von zentralplus, dass er die Stellungnahme zuhanden der DAF am 25. Juli eingereicht habe. Zu den einzelnen Punkten will auch er sich nicht öffentlich äussern. Es handle sich um ein internes Dokument, auf das seine Seite bisher keine inhaltliche Erwiderung erhalten habe. Nur so viel: Seine Aussagen über die Zusammenarbeit mit Bolliger habe er auf keinen Fall als Angriff verstanden, sondern «als Beitrag, um die in meinen Augen vorhandenen Probleme zu diskutieren und zu lösen». Genau dafür sei das Mitarbeitergespräch schliesslich da. Sein Feedback müsse man im Übrigen in der Gesamtheit sehen. «Man kann nicht nur zwei Stellen aus dem Kontext herauszerren und daraus absolute Schlüsse ziehen.» 

Dass es ihm als Kritikunfähigkeit ausgelegt werde, wenn er sich gegen eine in seinen Augen unsolide vorgenommene Bewertung zur Wehr setze, sei ein «findiger Trick»: «Auf diese Weise kann man im Prinzip jeden x-beliebigen unliebsamen Angestellten loswerden: Zuerst konfrontiert man ihn mit unhaltbaren Anschuldigungen. Und wenn der Kritisierte nicht gleich zu allem Ja und Amen sagt, sondern höflich um konkrete Beispiele bittet, dann kommt gleich das Totschlag-Argument der angeblich nicht vorhandenen Kritikfähigkeit.»

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9 Kommentare
  • Profilfoto von estermap
    estermap, 07.09.2018, 10:42 Uhr

    Schattendossiers, die die Personalrechte beschneiden?
    Es gibt bei der DAF auch Schattendossiers über Steuerzahler, die sich in Freiwilligenarbeit für die Rechte der Geflüchteten einsetzen. Aus der DAF-Chef-Etage werden beispielsweise Weisungen erteilt, dass hartnäckige Bürger mit Auskünften nicht mehr bedient werden.
    Schon eine seltsame Kultur dort…

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  • Profilfoto von L. Galliker
    L. Galliker, 03.09.2018, 13:25 Uhr

    Die DAF-Spatzen pfeifen es von den Dächern: Das Mitarbeitergespräch hat’s noch aus einem anderen Grund in sich… Obwohl Silvia Bolliger AL Portmann insgesamt auf höchst fragwürdige, nämlich selektive und nicht seriöse Weise bewertete, finden sich in ihrer am 22. Mai 2018 unterzeichneten Beurteilung auch eindeutig positive Aussagen über die bisherige Bilanz des Zentren-Chefs. So etwa “Die Abteilung Zentren hat sich unter seiner Leitung deutlich und im positiven Sinn entwickelt”. Oder: “erbringt auch unter grosser Belastung konstante Leistungen”, “erbringt konstant eine hohe Qualität bei seiner Arbeitsleistung”. Und ebenfalls gesamtheitlich würdigend: “Der Einsatz, den A.P. bisher geleistet hat, ist für die DAF sehr wertvoll.” So jemand wird nur ein paar Tage später auf die Strasse gestellt?! Wie bitte?? Das ist absolut unglaubwürdig. >> Es sei denn, der Mitarbeiter hätte in den Tagen dazwischen den Tresor ausgeraubt oder noch Schlimmeres verübt. Gab es sowas?

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    • Profilfoto von Bikica
      Bikica, 03.09.2018, 13:44 Uhr

      Mit den DAF-Spatzen muss wohl Portmann selbst gemeint sein, denn wie kann es sein, dass sich hier plötzlich so viele gut informierte Experten tummeln, die munter über Dokument sprechen, die gemessen an ihrem Inhalt wohl eher zu den Interna zu zählen sind. Zudem: Wie kommt es, dass Portmann die positiven Aspekte dieses Gesprächs als wahrheitsgemäss akzeptiert, die negativen Aspekte aber als Komplott gegen seine Person abtut? Dass in der Beurteilung auch Positives genannt wurde, weist für mich eher darauf hin, dass Bolliger ausgewogen und fair war und eben nicht willkürlich gehandelt hat.

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    • Profilfoto von L. Galliker
      L. Galliker, 03.09.2018, 17:44 Uhr

      Sehr geehrte Bikica, mit den Zitaten aus Silvia Bolligers Bewertung vom 22. Mai soll deren erstaunliche Widersprüchlichkeit illustriert werden. Auch im Hinblick auf die radikalen Schritte, die Bolliger nur wenige Tage danach gegen ihren Abteilungsleiter unternahm. Ich schloss daraus, dass dies die Glaubwürdigkeit einer Führungsperson doch eher mindert. Oder aber die aus meiner Sicht völlig berechtigte Frage aufwirft, was Schlimmes zwischen dem 22. Mai und 7. Juni noch passiert ist? Wenn Adrian Portmann in dieser Zeit nichts absolut Untragbares geleistet hat (disziplinarisches oder gar kriminelles Delikt), so liegt der Schluss nahe, dass der Ausschlag für seine plötzliche Entfernung die von ihm am 28. Mai gewagte offene und teilweise kritische Rückmeldung an seine Chefin war. Das wäre dann aber ein Fanal, das eine öffentliche Diskussion über ursprüngliche «Interna» in den Amtsstuben mehr als gerechtfertigt werden liesse.

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  • Profilfoto von Spectator
    Spectator, 03.09.2018, 12:10 Uhr

    Ein toller Beitrag. Zum Glück gibt’s noch investigative Journalisten, die den Sachen auf den Grund gehen.

    Das Mitarbeitergespräch und was DAF-Chefin Bolliger daraus gemacht hat, ist schon ein Skandal genug. Riecht nach Machtmissbrauch pur. Schade, dass sie sich nicht dazu äussern will.

    Das Gespräch ist zugleich ein starkes Argument, warum die Freistellung und Entlassung des Asylzentren-Chefs nur wenige Tage danach absolut keinen Sinn machte. Man kann mit einem Mitarbeiter nicht Zielvereinbarungen mit Fristen vereinbaren, aber dann kurz darauf wieder alles über den Haufen werfen. Oder dem Leitungsgremium noch eine Woche vor Portmanns Freistellung eine baldige Supervision ankündigen, die dann plötzlich wieder kein Thema mehr ist. Dieser zickzack-Kurs macht einen Vorgesetzten hochgradig unglaubwürdig. Dürfte wohl auch die Richter so ziemlich in Erstaunen versetzen.

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  • Profilfoto von Rudi
    Rudi, 03.09.2018, 11:45 Uhr

    Eine kleine sprachliche Anmerkung: Das sprichwörtliche Fass kann zum Überlaufen gebracht werden, explodieren tut es eigentlich nicht. Das könnte höchtens das Pulverfass, auf dem man sitzt, wenn man sich in einer brenzligen Lage befindet, oder in das sich die Lage verwandelt, wenn es brenzlig wird. Dann würde man vorher aber wahrscheinlich noch Lunte riechen.

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  • Profilfoto von R. Lueoend
    R. Lueoend, 03.09.2018, 10:45 Uhr

    Geschätztes Zentralplus-Team, warum geben Sie diesem Herrn eine derart grosse Plattform? Ich glaube, wir haben Herrn Portmanns Sichtweise mittlerweile zur Genüge aufgezeigt bekommen. Die bisherigen Artikel sind lediglich Variationen derselben Vorwürfe. Die Gegenseite nimmt korrekterweise vor Abschluss des Verfahrens, das im Übrigen über die offiziellen, richtigen Instanzen zu laufen scheint, keine Stellung. Könnten Sie das nicht bitte auch so handhaben? Sehr gerne läse ich nach Verfahrensabschluss einen klärenden Artikel zum Ausgang dieses Zwists; aber bis dahin dürfen Sie uns bitte mit weiteren Iterationen derselben Aussagen verschonen. Man will nicht hinschauen und kann es trotzdem nicht lassen, aber es wird langsam peinlich, wie dieser Herr sich selber und andere blossstellt. Wieso unterstützen Sie das so uneingeschränkt?

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    • Profilfoto von L. Galliker
      L. Galliker, 03.09.2018, 13:23 Uhr

      Da scheint sich jemand mächtig an der offenen Berichterstattung zu stören. Nur «Iterationen derselben Aussagen», Frau Lüönd? Das sehe ich nicht so. Der Beitrag bringt ganz neue Aspekte in diese Story. Und die Öffentlichkeit hat übrigens ein Recht davon zu erfahren wenn begründeter Verdacht besteht, dass Dienststellenleiter oder Kaderpersonen der öffentlichen Verwaltung sich angeblicher oder tatsächlicher Verfehlungen schuldig gemacht haben. Das nennt man – Zivilgesellschaft.

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    • Profilfoto von R. Lueoend
      R. Lueoend, 03.09.2018, 14:23 Uhr

      Es gibt einen Unterschied zwischen «offener Berichterstattung» und dem unverhältnismässigen Propagieren der immer selben Sichtweise. «Ganz neue Aspekte» sucht man aus meiner Sicht vergebens, und mit der Zivilgesellschaft hat das öffentliche Austragen eines laufenden Personalverfahrens herzlich wenig zu tun.
      Wenn «Kaderpersonen der öffentlichen Verwaltung sich angeblicher oder tatsächlicher Verfehlungen schuldig gemacht haben», haben sie ein Recht auf eine faire und objektive Anhörung durch die dafür bestimmten (u.a. parlamentarischen) Instanzen – ohne Beteiligung der breiten Öffentlichkeit, welche sich aufgrund der unvollständigen Faktenlage gar keine qualifizierte Meinung bilden kann. Alles andere ist Stimmungsmache und eine unzulässige Vorverurteilung von Personen. Das gilt im vorliegenden Fall übrigens sowohl für Frau Bolliger wie auch für Herrn Portmann.
      Falls sich der Fall tatsächlich wie von Herrn Portmann beschrieben zugetragen hat, wird Frau Bolligers Entscheidung unmöglich haltbar sein. Aber das würden wir ja bestimmt in einem mehrseitigen Frontartikel erfahren. Ich hoffe nur, ein gegenteiliger Entscheid erhielte dann eine ähnlich ausführliche Berichterstattung.

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