Nicole Dill: Kantonsgericht weist Berufung ab

Armbrustopfer erhält keine Genugtuung vom Luzerner Staat

Die Luzernerin Nicole Dill gibt im Schweizer Fernsehen Auskunft über ihr Martyrium.

(Bild: srf/10vor10)

Weil die Luzerner Justiz ihr verschwieg, dass ihr Freund ein verurteilter Gewalttäter ist, als sie sich hilfesuchend an die Behörden wandte, klagte das spätere Opfer Nicole Dill den Kanton Luzern ein. Das Kantonsgericht weist nun ihre Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil ab. Sie hat 30 Tage Zeit um den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Am Abend des 19. September 2007 hatte Dill ihrem damaligen Freund in einer ausführlichen E-Mail mitgeteilt, dass sie die Beziehung zu ihm auflöse. Worauf der in ihre Wohnung kam, in seine Gewalt nahm und entführte. Erst am nächsten Morgen liess er von der Klägerin ab.

Diese wurde von ihm schwer misshandelt; unter anderem vergewaltigte er sie und schoss aus kurzer Distanz mit seiner Armbrust drei Mal in ihren Brustbereich. Dadurch wurde sie schwer verletzt. An den psychischen Folgen des Vorfalls leidet Dill noch heute – ist deswegen auch schon im Schweizer Fernsehen aufgetreten.

Armbrustschütze lebt nicht mehr

Der Täter war nach der Tat festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt worden. Zwei Tage später beging er im Krienser Grosshof Selbstmord.

Jahre später, 2015, beantragte Dill dem Gericht, der Kanton Luzern  solle ihr eine Genugtuung 105’000 Franken zuzüglich Zins bezahlen. Sie wirft dem Kanton Luzern im Zusammenhang mit der Tat diverse Pflichtverletzungen vor. Namentlich soll ein Polizist der Klägerin in einem Telefonat den falschen Ratschlag zur unverzüglichen Trennung von ihrem damaligen Freund erteilt haben. Zudem soll der Polizist eine Aufklärung der Klägerin über die deliktische Vergangenheit ihres damaligen Freunds und dessen Tötungsdelikt im Jahr 1993 pflichtwidrig unterlassen haben.

Berufung in allen Punkten abgeschmettert

Mit Urteil vom 8. November 2016 wies das Bezirksgericht Luzern die Klage ab und überband der Klägerin die Prozesskosten (zentralplus berichtete). Dagegen erhob die Klägerin Berufung an das Kantonsgericht.

Die 1. Abteilung des Kantonsgerichts hat die Berufung mit Urteil vom Montag vollumfänglich abgewiesen und das Urteil der Vorinstanz bestätigt, wie am Mittwoch bekannt wurde.

Dabei kommt das Kantonsgericht zum Schluss, dass der Polizist der Klägerin weder einen falschen Ratschlag erteilte, noch es pflichtwidrig unterliess, die Klägerin über das von ihrem damaligen Freund begangene Tötungsdelikt zu orientieren. Auch die weiteren geltend gemachten Pflichtverletzungen durch Beamte des Kantons verneint das Kantonsgericht. Die Behörden hatten den Vorrang von Datenschutz geltend gemacht.

Gegen das Urteil des Kantonsgerichts kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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