Fall mit schweizweiter Ausstrahlung

Architekt wehrt sich vor Kantonsgericht gegen die Bestechungsvorwürfe

Das Kriminalgericht hatte den Architekten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. (Bild: Symbolbild sah)

Ein Luzerner Architekt sollte in der ganzen Schweiz Kliniken und Arztpraxen bauen. Er handelte dabei aber nicht im Sinne des Auftraggebers, sondern kassierte im grossen Stil Bestechungsgelder von Subunternehmen.

Mit diesem Fall hatten die Luzerner Strafverfolgungsbehörden in den letzten Jahren viel zu tun. Grund: Nicht ein Täter stand in ihrem Visier, sondern gleich ein ganzes Netzwerk von Architekten, Innenaustattern und Handwerksbetrieben, die gemeinsame Sache machten.

In den Jahren 2008 bis 2013 hatten mehrere Firmen einer Gruppengesellschaft in der ganzen Schweiz neue Arztpraxen und Kliniken bauen. Als Bauherrenvertreter wurde ein Luzerner Architekt eingesetzt. Dieser konnte frei entscheiden, an welche Firmen er die lukrativen Bauaufträge vergab. Und dies nutzte er aus.

Mit mehreren Firmen ging der Mann Deals ein. Er sorgte dafür, dass sie den Zuschlag bekamen und kassierte dafür 10 Prozent der Offertensumme.  Davon ist zumindest das Luzerner Kriminalgericht überzeugt.

Es verurteilte den Mann, wegen Privatbestechung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsführung und Urkundenfälschung. Er soll für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, neu davon unbedingt. Zudem soll er fast 770'000 Franken Schadensersatz bezahlen.

Vier «Bestecher» verurteilt

Der Architekt wehrt sich allerdings gegen das Urteil. Wie das Kantonsgericht auf Anfrage bestätigt, hat er den Entscheid weitergezogen. Wann die Verhandlung stattfinden soll, ist noch unklar.

Derweil wurden vier seiner Komplizen zu Geldstrafen verurteilt, weil sie den Architekten bestochen und damit zur dessen ungetreuen Geschäftsführung beigetragen hatten. Wie aus heute veröffentlichen Urteilen hervor geht, werden sie alle zu bedingten Geldstrafen zwischen 30 und 240 Tagessätzen und Bussen zwischen 1000 und 15'000 Franken verurteilt.

Eine weitere mutmassliche Komplizin steht heute vor dem Kriminalgericht. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, soll sie zu einer bedingten Geldstrafe von 220 Tagessätzen à je 180 Franken sowie einer Busse von 9900 Franken verurteilt werden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von André Dörflinger
    André Dörflinger, 01.08.2019, 02:01 Uhr

    Die Strafen sind doch viel zu gnädig. Man muss sich das mal vorstellen: Hundertausende von Franken werden unrechtmässig und ohne Arbeitgegenleistung auf Kosten der späteren Mieter diesen Bestechungsgaunern überwiesen. Die dadurch entstandenen Mehrkosten gehen doch schlussendlich zulasten der Allgemeinheit, also Sie und ich. Diebstahl ist doch kein Kavaliersdelikt, denn mit Geld kauft man fremde Arbeitskraft, währenddem man selber nichts arbeiten muss. Diebe gehörten auf jeden Fall eingesperrt. In diesem Sinne ist das Schweizer Strafrecht viel zu »large». Ich hab das selber erleben müssen , dass ein Dieb erst bei der 5. Verurteilung, also nach der 4. bedingten Verurteilung für wenige Monate einsetzen musste.

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