Streit um Bauprojekt «Alter Werkhof»

Architekt droht Horw mit Schadenersatzforderung

In Horw kehrt Leben auf dem Areal des alten Werkhofs ein. (Bild: Sandro Portmann)

Seit acht Monaten geht auf dem Areal des Alten Werkhofs nichts. Dabei wollte der Architekt Joe Hegglin im April dort eine Überbauung realisieren. Doch die hohen Auflagen des Baudepartements machen ihm einen Strich durch die Rechnung. Nun erhält Hegglin Rückendeckung aus dem Einwohnerrat.

«Wir stehen vor einem Scherbenhaufen», sagt Joe Hegglin, Firmeninhaber der Hegimmo AG heute. Es geht um sein Bauprojekt auf dem Areal des alten Werkhofs. 20 Monate sind vergangen, seit er den Baurechtsvertrag mit der Gemeinde für die Dauer von 80 Jahren unterzeichnete. Geplant waren 48 Studentenwohnungen und 50 Businessapartments. Im April sollten die Bagger auffahren. Passiert ist auf dem Areal bisher jedoch nichts.

«Eine bodenlose Frechheit»

Hegglin darf noch nicht bauen. Es fehlt eine Baubewilligung sowie ein Gestaltungsplan. Seit Monaten liegt er deswegen mit der Baubehörde der Gemeinde in den Haaren. Seit Hegglin seine Pläne dem Baudepartement vorgelegt hat, werden diese von der Behörde kritisiert. Diese will Änderungen an Hegglins Projekt. Hegglin, der seit über 37 Jahren als Architekt arbeitet und ein Büro mit neun Angestellten führt, fühlt sich schikaniert. Das Departement habe ihm zudem nahegelegt, einen öffentlichen Projekt-Wettbewerb zu veranstalten. «Eine Unverschämtheit und bodenlose Frechheit», sagt Hegglin. «Wir wissen genau, was wir brauchen und wie es aussehen soll, oder was es kosten darf. Und dies alles innerhalb der gesetzlichen Grundlagen.»

Projekt in der Sackgasse

Dabei hat sich die Gemeinde 2013 aus fünf Bewerbungen für das Projekt von Hegglin entschieden. Sowohl beim Gemeinderat wie auch beim Einwohnerrat stiess seine Idee damals auf grosse Zustimmung. Hegglin kann nicht verstehen, warum sein Projekt nun vom Baudepartement zerpflückt wird, hat er doch gerade wegen seiner Offerte den Zuschlag erhalten. Trotzdem zeigte sich Hegglin kompromissbereit. Gemeinsam mit einem Architekten erarbeitete er vier verschiedene Projekte aus – welche alle nicht genügten. «Leider sind wir nun in einer Sackgasse angelangt, sodass unser jetziges Projekt nicht funktioniert», sagt Hegglin. Den geforderten Gestaltungsplan habe er deshalb noch nicht einreichen können.

Lagerräume statt Gewerbefläche

Als eine Sackgasse für das Projekt erwies sich beispielsweise die Erschliessungsstrasse. Obwohl in der Ausschreibung eine Zufahrt über die Kantonsstrasse zugesichert wurde, schreibt das Baudepartement heute vor, dass die Erschliessung nicht über diese erfolgen dürfe. Eine direkte Zufahrt verwehrt das Baudepartement. Sie hätte über das Nachbargrundstück erfolgen sollen. «Entstanden sind nun Grundrisse, die wegen fehlender natürlicher Belichtung, bestenfalls als Lager benützt werden können», sagt der langjährige Architekt. Auch den Modulbau, den Hegglin plante um die Kosten tief zu halten, wurde abgelehnt. Hegglin kritisiert das Vorgehen des Baudepartements. «Eine Baubehörde hat zu prüfen, dass die Bauvorschriften eingehalten werden und muss nicht in den Projekten von anerkannten Architekten rumfummeln», nervt sich Hegglin.

Das kritisierte Baudepartement wehrt sich auf Anfrage: «Vorwürfe wie Schikane und unerfüllbare Auflagen weisen wir vehement von uns», sagt Gemeinderätin Manuela Bernasconi. Im Baurechtsvertrag gebe es klare Bestimmungen zum Gestaltungsplanverfahren. Diese seien dem Baurechtnehmer bekannt gewesen und würden auf den gesetzlichen Grundlagen basieren. Keine Stellung will Bernasconi zu den einzelnen Auflagen beziehen. «Losgelöst von der Gesamtkonzeption zu einzelnen Teilbereichen, wie beispielsweise der Erschliessung, Stellung zu nehmen, dient dem Verfahren nicht.» Die beteiligten Parteien wollen nun zusammensitzen, um die offenen Fragen zu klären.

Architekt prüft Schadenersatzforderung

Der Stillstand hat auch finanzielle Auswirkungen. Da Hegglin nicht bauen kann, verliert er Geld. Geld, welches letztlich die Mieter bezahlen müssen. «Aufgrund der nicht vorhandenen Baubewilligung der Gemeinde Horw entgehen uns mehrere zehntausend Franken pro Jahr.» Und aktuell habe man bereits 18 Monate verloren seit der ersten Baueingabe. Die Kosten würden dann von den Mietern berappt werden müssen. «Was nicht fair ist», so Hegglin. «Unser Ziel ist, dass wir preiswerte Studentenapartements sowie Gewerberäume bekämen.» Dabei hatte er am Anfang für praktisch alle Räume Mietinteressenten und Kaufinteressenten gefunden. Hegglin überlegt sich deshalb eine Schadenersatzforderung bei der Gemeinde einzureichen.

«Nie im Sinne des Einwohnerrates gewesen»

Rückendeckung erhält er nun aus dem Einwohnerrat. Mit einer dringlichen Interpellation will Reto von Glutz (SVP) mehr über den Stand des Bauprojekts und die Rolle des Baudepartements wissen. Unterzeichnet haben auch Personen aus der CVP und FDP. «Die vom Baudepartement als vorprüfende Instanz gestellten Anforderungen, scheinen diesen funktionalen Bau nicht mehr zu ermöglichen», heisst es im Vorstoss. Der vertraglich festgelegte Fertigstellungstermin vom 31. Dezember 2015, werde wohl nicht mehr eingehalten werden können – «und es scheint ungewiss, ob es diesen Zweckbau je geben wird.» Diese Entwicklung sei unbefriedigend und entspreche nicht den Erwartungen des Einwohnerrates.

Dass das Projekt von Hegglin ähnlichen Anforderungen unterliegt, wie beim gemeindeeigenen Grossprojekt «Horw Mitte», sei nie im Sinne des Einwohnerrats gewesen und im damaligen Bericht und Antrag auch nicht ausgewiesen. Die Interpellanten stellen sich also hinter das Projekt von Hegglin.

«Den Zeitplan der Fertigstellung noch einzuhalten wäre tatsächlich sehr sportlich, aber noch möglich», entgegnet der Horwer Gemeinderat Robert Odermatt. Einen Plan B brauche es zurzeit nicht, da «wir einen rechtsgültigen Vertrag haben», hält Odermatt am Projekt fest. Als nächstes werden die beteiligten Parteien zusammensitzen. Eines ist für Hegglin jetzt schon klar: «Es ist das letzte Mal, dass ich mit der Gemeinde zusammenarbeite.»

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