Arbeitsmarkt: Massnahmen verlängert

Die zusätzlichen Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration werden bis Ende 2024 verlängert. Mit diesen sollen schwer vermittelbare Stellensuchende und ausgesteuerte Personen wieder im Arbeitsmarkt Fuss fassen können. Der Bundesrat hat entschieden zwei Massnahmen fortzuführen: Zum einen ein Impulsprogramm zur Wiedereingliederung schwer vermittelbarer, insbesondere älterer Stellensuchenden. Zum anderen ein Pilotprojekt, das Ausgesteuerten den Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsförderung erleichtern soll. Die beiden Massnahmen waren ursprünglich bis 2022 befristet. Wegen der Corona-Pandemie hätten sie auf Eis gelegt werden müssen, schreibt der Bundesrat.

Quelle:swisstxt
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