90 Sanktionen wegen Scheinselbständigkeit

Arbeitsbedingungen: 1237 Luzerner Betriebe kontrolliert

Im Kanton Luzern wurde so viel gebaut wie nie. Unser Bild: die Himmelrich-Baustelle in der Stadt Luzern Ende 2016.

(Bild: Archiv)

Die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit des Kantons Luzern (wira) hat ihren Bericht über die Kontrolle der Arbeitsbedingungen im Jahr 2016 publiziert. Es geht um die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr und um die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Beim letzten Punkt ist man nicht zufrieden.

Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 wurden total 18’603 Personen gemeldet. Dies entspreche einer Zunahme von 16,2 Prozent zum Vorjahr, schreibt das wira in seiner Berichterstattung zu den Arbeitsbedingungen.
 
Von den 2016 gemeldeten entsandten Personen im Zuständigkeitsbereich der Tripartiten Kommission seien 30 Prozent kontrolliert worden. Bezogen auf die Unternehmen wurden 1237 Betriebe inspiziert.
 
«Grundsätzlich verhielten sich die meldepflichtigen Unternehmen korrekt», schreibt die Dienststelle, «die Kontrollen ergaben kein Lohndumping im Sinne des Entsendegesetzes.» Die meisten Verstösse beträfen die Meldepflicht, die Verletzung der Dokumentationspflicht für Selbständige. Dumpinglöhne, in Amtsdeutsch Lohnunterbietungen, seien «nur im Einzelfall» festgestellt worden.

Boomende Luzerner Baubranche

Die rege Bautätigkeit im Kanton Luzern und die zunehmende Nachfrage nach persönlichen Dienstleistungen führte zu einem grösseren Bedarf von Arbeitskräften. Schweizweit nahmen die Meldungen im letzten Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr bloss um 2.9 Prozent zu, in Luzern betrug der Anstieg satte 16.2 Prozent.

«Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Arbeitsbedingungen und Löhne auf dem Luzerner Arbeitsmarkt nach wie vor grossmehrheitlich eingehalten werden», schreibt wira. Die erfolgreichen Verständigungsverfahren zeigten, dass die Entsendebetriebe und die Schweizer Arbeitgeber bemüht seien, sich korrekt zu verhalten und der Vollzug der flankierenden Massnahmen Wirkung zeige.

Kampf gegen Schwarzarbeit: Nur ein Drittel erwischt

Nicht zufrieden ist die Dienststelle bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die auf Hinweise gestützten Kontrollen ergäben meist nur eine Momentaufnahme. Weil für die betroffenen Institutionen AHV, Suva und das Quellensteueramt der Aufwand für die Bearbeitung bewiesener Verstösse oftmals unverhältnismässig seien, würden auch festgestellte Verstösse oft nicht geahndet. Auch gebe es in den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu viele Schlupflöcher. Laut Bericht gab es 2016 total 611 Meldungen über vermutete Schwarzarbeit von 1078 Personen. Aber es erfolgten nur 195 rechtskräftige Entscheide.

 

Zahlen aus dem publizierten Bericht.

Zahlen aus dem publizierten Bericht.

(Bild: wira)

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