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Das Zuger Kantonsspital hat mitgeteilt, per 2024 die Löhne zu erhöhen. Dies gilt auch für die Inkonvenienzzulage.
Ab Januar 2024 erhalten alle Mitarbeitenden des Zuger Kantonsspitals einen generellen Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent. Darüber hinaus stehen 1 Prozent der Lohnsumme für individuelle und 0,3 Prozent für strukturelle Erhöhungen zur Verfügung. Damit werden die Löhne im kommenden Jahr um insgesamt 3,0 Prozent erhöht, schreibt das Zuger Kantonsspital in ihrer Medienmitteilung. Darauf geeinigt habe man sich im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) mit Gewerkschaften und Berufsverbänden.
Zusätzlich wird im GAV die Inkonvenienzzulage für Abend- und Nachtarbeit sowie für Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.50 auf 12 Franken pro Stunde erhöht. Gesamthaft entsprächen diese Anpassungen mehr als 4 Prozent der Lohnsumme.
Die GAV-Partner begrüssten diese Massnahmen, die dem Kaufkraftverlust der Mitarbeitenden entgegenwirkten und die Berufstätigkeit mit unregelmässigen Arbeitszeiten besser entschädigten. Auch trügen diese Anpassungen dazu bei, das Engagement der Mitarbeitenden besser zu honorieren.
- Medienmitteilung des Zuger Kantonsspitals