Arbeitsbedingungen der Fahrer

Nach Uber-Gerichtsurteil: Kanton Zug wartet weiter ab

Der amerikanische Fahrdienst Uber ist auch in Städten wie Luzern und Zug aktiv. (Bild: zentralplus)

Der Fahrdienst Uber steht seit Jahren wegen der Arbeitsbedingungen seiner Fahrerinnen in der Kritik. In Genf haben die Arbeiter vor Bundesgericht einen Sieg errungen. Für Zuger Fahrerinnen ändert sich damit jedoch vorerst nichts.

Die Gewerkschaft Unia hat im Kampf gegen die schlechten Arbeitsbedingungen von Uber-Fahrerinnen vor Bundesgericht gesiegt. Im Kanton Genf gelten die Uber-Fahrer damit als Angestellte, womit ihnen auch gewisse Rechte wie etwa im Bereich der Sozialversicherungen oder Ferien zustehen. Ob dieser Entscheid in anderen Kantonen, wie etwa Zug, etwas bewegen wird, ist fraglich.

Zug sieht Verantwortung beim Kanton Zürich

Für die Gewerkschaft Unia sei das Urteil ganz klar kantonsübergreifend gültig, wie das «Tagblatt» schreibt. Der Fahrdienst selbst sieht das jedoch anders. Gegenüber CH Media hat Uber nach Bekanntwerden des Urteils folgendermassen Stellung genommen: «Das Genfer Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf andere Kantone.» Auch nehme das Urteil nicht explizit Bezug auf die Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträge.

Für die Gewerkschaft Unia ein klares Zeichen, dass die Behörden dem Unternehmen aktiv auf die Finger schauen müssen, damit diese «systematische Schwarzarbeit» auch geahndet werde. Die meisten Kantone warten jedoch ab. Denn noch ist ein Urteil beim Bundesgericht hängig, in dem die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich involviert ist. In diesem Verfahren klärt das Bundesgericht abschliessend, ob Uber Sozialversicherungs-Beiträge an seine Fahrerinnen zahlen muss.

So halte sich laut der Zeitung auch der Kanton Zug möglichst aus der Debatte raus. Da der Schweizer Hauptsitz des Fahrdienstes in Zürich liege, müssen die dortigen Behörden sich um die Arbeits- und Sozialversicherungs-Fragen kümmern. Auch wenn beispielsweise im Rahmen einer Schwarzarbeitskontrolle etwas auffallen sollte, werde man das dem Kanton Zürich für die Weiterverarbeitung melden, so das Zuger Amt für Wirtschaft und Arbeit. Ob im Rahmen einer solchen Kontrolle etwas entdeckt wird, ist unklar. Der Kanton Zug führt schweizweit am wenigsten Kontrollen wegen Schwarzarbeit durch (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
  • Artikel im «Tagblatt» (hinter Paywall)
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