SP reicht Vorstoss ein

Kanton Luzern soll Hebammen stärker unterstützen

Hebammen begleiten und betreuen Frauen vor, während und nach der Geburt. (Bild: Symbolbild: Emanuel Ammon/AURA)

Hebammen sind ein wichtiger Bestandteil jeder Geburt. In Luzern wurde eine finanzielle Entschädigung für ihre Bereitschaft vor Jahren gestrichen. Die SP Kanton Luzern bringt das Thema wieder auf den Tisch.

Viele Frauen gebären in einer Spitalumgebung und verlassen diese nach drei bis vier Tagen. Oft ist aber eine Betreuung über diesen Punkt hinaus nötig. Diese wird durch eine Hebamme oder eine freischaffende Pflegefachperson geleistet.

Sie stellen sicher, dass es Kind und Mutter in den Tagen und Wochen nach der Geburt gut geht und reagieren im Notfall auf allfällige Komplikationen. Die Einsätze einer Hebamme sind jedoch nur bedingt planbar, oft sind sie rund um die Uhr in Bereitschaft. Darum wurde im Kanton Luzern 2003 ein sogenanntes «Wartegeld» für selbstständig praktizierende Hebammen eingeführt, das diesen Bereitschaftsdienst finanziell entschädigen sollte.

Zwei Jahre später fiel diese «Bereitschaftsentschädigung» einem Sparprogramm zum Opfer. Seither bezahlen Luzerner Familien den Betrag aus eigener Tasche. Denn auch die Grundversicherung der Krankenkassen kommt für die Entschädigung nicht auf.

SP macht sich für Hebammen stark

Für die Kantonsrätin Melanie Setz (SP) ist dies eine Ungerechtigkeit in der medizinischen Versorgung. «Nicht alle Eltern können sich die Bereitschaftsentschädigung leisten», schreibt sie in einer Mitteilung der SP Kanton Luzern. «Sie verzichten schlimmstenfalls auf die für die Gesundheit von Mutter, Kind und Familie wichtige Dienstleistung einer Hebamme. Oder die Hebammen erlassen ihnen die Entschädigung, welche für sie aber einen Lohnbestandteil darstellt.»

Darum setzt sich die SP Kanton Luzern in einem Vorstoss dafür ein, dass diese Bereitschaftsentschädigung wieder eingeführt und einheitlich geregelt wird. Denn je nachdem wird diese unterschiedlich gehandhabt. Während etwa in Uri der Kanton den Betrag übernimmt, ist in Obwalden die Gemeinde dafür zuständig.

Der Wegfall des Wartegeldes in Luzern hat dazu geführt, dass ausserkantonale Hebammen unter den gegebenen Umständen nicht bereit sind, eine Wochenbettbetreuung im Kanton Luzern zu übernehmen, schreibt die Partei in ihrem Postulat. Jetzt ist der Regierungsrat gefordert. Er soll im Verbund mit dem Zentralschweizerischen Hebammenverband und den Gemeinden eine einheitliche Lösung finden, wie und in welcher Höhe freischaffende Hebammen für ihren Dienst entlohnt werden können.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der SP Kanton Luzern
  • Postulat P926 der SP Kanton Luzern
  • Webseite «Hebammenbande»
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1 Kommentar
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    Bart, 22.08.2022, 08:26 Uhr

    Gerne – solange das Geld aus dem prall gefüllten Spendenkoffer der Partei kommt.

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