Eine Luzernerin steckt in der Zwickmühle. Ihr Arbeitgeber lässt ihr bei der Frage, ob sie sich gegen Corona impfen soll, (fast) keine Wahl. Entweder sie macht es – oder sie steht vor einem Schuldenberg.
Die Frau befindet sich in einer Sackgasse, als sie sich bei der Rechtsberatung des Luzerner Arbeitsgerichts meldet. Ihr Arbeitgeber hat sie in eine schwierige Situation gebracht. Weil er will, dass sie sich gegen Corona impfen lässt, stellt er ihr ein Ultimatum.
Vor ihr liegt ein neuer Arbeitsvertrag. Er soll eine Ausbildungsvereinbarung ersetzen, die demnächst ausläuft. Darin wurde abgemacht, dass die Firma die Kosten für eine Weiterbildung übernimmt, wenn sich die Frau verpflichtet, nach dem Abschluss mehrere Jahre in der Firma weiterzuarbeiten. Wenn sie das nicht will, muss sie die Ausbildungskosten zurückzahlen.
Es handelt sich um einen hohen fünfstelligen Betrag. Eine Summe, die sie nicht aufbringen kann.
Impf-Klausel im Arbeitsvertrag
Womit die Frau nicht gerechnet hat: Ihr neuer Arbeitsvertrag enthält eine Impf-Klausel. Wenn sie die Stelle weiterhin will, muss sie sich gegen Corona impfen lassen. Das will sie aber nicht.
Was soll sie tun? Mit dieser Frage wendet sie sich an die kostenlose telefonische Rechtsberatung des Luzerner Arbeitsgerichts. Deren Präsidentin ist Doris Wobmann. Die Juristin ist seit einigen Jahren auf Arbeitsrecht spezialisiert. Doch durch Corona entstehen nun teils neue rechtliche Fragen.
«Es geht darum, mit dem kleinstmöglichen Eingriff den grösstmöglichen Nutzen zu erzielen.»
Doris Wobmann, Präsidentin des Arbeitsgerichts Luzern
Zum Beispiel: Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass sich seine Mitarbeiterinnen impfen lassen? «In dieser Frage gibt es noch keine etablierte Rechtsprechung», betont Doris Wobmann im Gespräch mit zentralplus. Das heisst: Das Bundesgericht hat sich dazu noch nicht geäussert.
Impfzwang ist das letzte Mittel
Grundsätzlich ist gemäss der Bundesverfassung ein solcher Eingriff in die Grundrechte nur möglich, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Es braucht eine gesetzliche Grundlage, der Eingriff muss im allgemeinen Interesse oder zum Schutz der Grundrechte Dritter erfolgen und er muss verhältnismässig sein.
Zu den ersten beiden Voraussetzungen ist zu sagen: Es gibt ein Epidemiengesetz und eine Impfung scheint das Ansteckungsrisiko zu reduzieren – und damit die Gesundheit von Dritten zu schützen.
Was aber bedeutet Verhältnismässigkeit? «Es geht darum, mit dem kleinstmöglichen Eingriff den grösstmöglichen Nutzen zu erzielen», erklärt Gerichtspräsidentin Wobmann. Das heisst: Wenn es mildere Mittel gibt, um Ansteckungen zu verhindern, dann müssen diese eingesetzt werden.
So setzt beispielsweise das Kantonsspital Luzern (Luks) auf regelmässige Tests für Ungeimpfte, um Patientinnen vor einer Ansteckung durch das Personal zu schützen (zentralplus berichtete).
Dahingehend äussert sich auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Auf die Frage, ob ein Arbeitgeber verlangen darf, dass sich seine Mitarbeiterinnen impfen lassen, heisst es auf der Website Folgendes: «Dies ist nur möglich, wenn eine konkrete verhältnismässig hohe Gefährdung vorliegt, die sich im Fall einer Nichtimpfung trotz ergriffener sonstiger Schutzmassnahmen für die Mitarbeitenden selber oder (…) zum Beispiel Patienten, Klienten, Arbeitskollegen ergibt.»
Zudem könne sich die Situation je nach Arbeitsverhältnis – privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich – unterscheiden. «Es muss für jeden Einzelfall eine entsprechende Güterabwägung stattfinden. Eine generelle Impfpflicht für die ganze Belegschaft eines Betriebes ist nicht zulässig.»
Noch fehlen Leitentscheide des Bundesgerichts
Das heisst: Eine allgemein gültige Antwort gibt es nicht. Was also würde Doris Wobmann, die selbst keine Telefonberatungen durchführt, der betroffenen Frau raten? «Wie in den meisten Fällen ist der erste Rat, zunächst noch einmal das Gespräch mit der Chefin oder dem Chef zu suchen», meint sie.
Häufig sei festzustellen, dass die Kommunikation zwischen den Parteien, gerade in Kündigungssituationen, gar nicht mehr stattfindet. «Was die Rechtsuchende im konkreten Fall nun unternehmen oder nicht unternehmen soll, muss sie aber selbst entscheiden. Im Rahmen der Rechtsberatung können allenfalls mögliche Optionen aufgezeigt werden», so Wobmann.
Was das sein könnte, lässt die Richterin offen. Grundsätzlich ist ein noch nicht unterschriebener Arbeitsvertrag nicht anfechtbar. Wenn er unterschrieben ist und es danach zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, ist es an den Gerichten, zu beurteilen, ob in diesem konkreten Einzelfall eine Impfpflicht rechtens sein könnte. Einen solchen Entscheid vorwegzunehmen, ist unmöglich.
«Wir warten derzeit noch auf obere kantonale und bundesgerichtliche Entscheide, die sich mit dieser aktuellen Fragestellung befassen», meint die Richterin. An denen werden sich dann auch die erstinstanzlichen Gerichte – wie das Arbeitsgericht Luzern – orientieren.
Anmerkung: Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte werden die Betroffenen im Text nicht namentlich genannt.
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Heimwehberner, 01.09.2021, 23:06 Uhr Da kann ich nur sagen IMPFEN gehen. Nicht wegen dem Job sondern damit alle wieder in ein «normales» Leben zurück können.
Sehe keine Argumente die gegen eine Impfung sprechen würden. Milliarden wurden verimpft und selten! traten gravierende Nebenwirkungen auf. Dafür ist bei einem Impfdurchbruch der Verlauf weniger grafierend. Die ungeimpften liegen zuviel auf der IPS und nehmen die Plätze in Beschlag.
Schade hatte der BR keinen Mumm um die Zertifikatspflicht als verbindlich zu erklären. Jetzt müssen es halt die Arbeitgeber, Clubs, Veranstalter ausbaden. Möchte auch keinen Event organisieren wo es dann heisst Super Spreeder Event. Also ohne 3G kommt einfach keiner rein. IMPFEN gehen!!👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterFabrizio, 01.09.2021, 10:45 Uhr Ein Skandal was im Moment in unserer Gesellschaft passiert! Was ist aus unseren Werten und Traditionen der Schweiz geworden welche wir jahrzehntelang aufgebaut haben?
👍1Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runterHeimwehberner, 01.09.2021, 23:18 Uhr IMPFEN GEHEN, dass sind unsere Werte der Solidarität!
Also machen.
Der Skandal sind die Impfverweigerer und Schwurbler vor allem in der Innerschweiz! Schämt euch!!👍0Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Kommentarschreiber, 30.08.2021, 16:58 Uhr @onlyone
Selbstverständlich dürfen Sie über Ihren eigenen Körper bestimmen! Darf ich von Ihnen dann auch erwarten, dass Sie im Falle einer Ansteckung mit schwerem Verlauf in einer Patientenverfügung explizit auf eine Hospitalisierung verzichten?👍0Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runterDanny W, 30.08.2021, 16:29 Uhr Die schnallen es immer noch nicht.
Mit den neuen Mutationen sterben die Ungeimpfte wie die Fliegen, aber sie wollen es immer noch nicht verstehen, na dann….👍1Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runterHeimwehberner, 01.09.2021, 23:11 Uhr Leider trifft es dann wieder alle!
Von Solidarität keine Spur. Dafür geschwurbel von Werten, Freiheit, ICH!!!Möchte auch nicht mehr länger warten auf eine Operation, die zwar nicht mein Leben bedroht aber meine Lebensqualität wieder steigern würde. Wegen den Impfverweigern warte ich halt, mache ich ja gerne, trage weiterhin, Maske, gehe nicht raus….. Geht mir so auf den Sack weil kein Argument gegen eine Impfung spricht. Alles unwahres Youtube Uni wissen. Milliarden wurden geimpft und die ungeimpften liegen auf der IPS!
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Kommentarschreiber, 30.08.2021, 14:01 Uhr @onlyone
Selbstverständlich dürfen Sie über Ihren eigenen Körper bestimmen! Darf ich von Ihnen auch erwarten, dass Sie im Falle einer Ansteckung mit schwerem Verlauf in einer Patientenverfügung explizit auf eine Hospitalisierung verzichten?👍1Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runterretep rennaw, 29.08.2021, 18:23 Uhr Wie nur, können die Grundrechte der Mit – Menschen, dermassen mit Füssen getreten werden.
👍2Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎2Daumen runterHeimwehberner, 01.09.2021, 23:14 Uhr ICH habe auch Grundrechte!
Will mich wieder frei bewegen können, ohne die ewigestrigen Schwurbler immer auch noch mitzutragen.
IMPFEN GEHEN!!👍0Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Kurt Heller, 29.08.2021, 13:53 Uhr Man muss sich nicht impfen lassen, wenn man nicht will. Dann muss man aber halt die Konsequenzen den Nichtimpfens tragen!
👍4Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runterKasimir Pfyffer, 29.08.2021, 17:48 Uhr Ich stimme Ihnen absolut zu. Doch den zweiten Satz werden die hartgesottenen Impfgegner weder lesen noch verstehen und schon gar nicht beherzigen. Sie täubelen lieber über eine «Zweiklassengesellschaft» und tun so, als gäbe es keinen Gratis-Klassenwechsel in Form der Impfung.
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Rudolf 1, 29.08.2021, 05:43 Uhr Es ist doch selbstverständlich, sich impfen zu lassen, damit man niemanden ansteckt und neue Schliessungen mitverursacht.
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👍0Gefällt mir👏2Applaus🤔1Nachdenklich👎2Daumen runterGroucho, 29.08.2021, 17:55 Uhr Genau – es geht doch wie immer nur um das eigene Wohl… was kümmerts mich, wenn andere draufgehen – Egoismus regiert die Welt.
Das Mir, das Mich, das Mein – regiert die Welt allein… grässlich.
👍1Gefällt mir👏3Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runterRoli Greter, 01.09.2021, 11:33 Uhr @Groucho
Bei der Impffrage geht es um die eigene Gesundheit, da auch Geimpfte das Virus übertragen können und nachweislich weniger lange geschützt sind als Genesene. Die Impfung hat genau gar nichts mit Solidarität zu tun.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎2Daumen runterThomas Interbitzin, 01.09.2021, 11:44 Uhr @Greter: Natürlich hat die Impfung viel mit Solidarität zu tun. Solidarität, nicht alle Spitalbetten und die ganze Intensivabteilung zu belegen, damit es für Kranke und Unfallopfer noch etwas Platz hat. Dnen genau gegen die schweren Erkrankungen schützt die Impfung. Und dass Geimpfte weniger lang geschützt sein sollen, sagt auch nur eine Studie aus Israel. Jene aus Grossbritannien kommt zu ganz anderen Schlüssen.
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Geimpfte haben aber eine geringere Wahrscheinlichkeit sich mit dem Virus anzustecken. Eine geringere Ansteckungswahrscheinlichkeit bedeutet eine ERHEBLICH reduzierte Übertragungswahrscheinlichkeit. Die Impfung ist damit sehr wohl solidarisch.Mit Logik tun sie sich schwer, stimmt’s?
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Auch wenn ich mich wiederhole:Nehmen wir Polio als Beispiel: nicht auszudenken, wo wir heute stünden, gäbe es diese Impfung nicht – Polio ist zu 99,9 % ausgerottet.
Also: impfen lassen – solidarisch den Mitmenschen und vor allem dem Spitalpersonal zuliebe !
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Kasimir Pfyffer, 29.08.2021, 17:45 Uhr @ Onlyone: Das dürfen Sie ja. Aber dann müssen Sie eben auch ohne Meckern die Konsequenzen tragen – von wöchentlichem oder häufigerem Testen über das Risiko, im Spital zu landen oder gar Folgeschäden (von Sars-CoV-2, nicht von der Impfung!) davonzutragen. Faites vos jeux.
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