EWL wird missbräuches Verhalten vorgeworfen

Anzeige gegen Luzerner Energieversorger

Ein Liegenschaftsbesitzer beabsichtigte, Gas bei einem Dritten zu beziehen – doch Energie Wasser Luzern stellte sich quer. Nun hat er das Unternehmen bei der Wettbewerbskommission angezeigt. Der Luzerner Fall könnte eine nationale Debatte beeinflussen.

Ein Liegenschaftsbesitzer hat Energie Wasser Luzern (EWL) bei der Wettbewerbskommission (Weko) angezeigt. Das bestätigt die Vizedirektorin der Weko in einem Artikel der «Sonntagszeitung». In der Anzeige wird EWL missbräuchliches Verhalten und Marktbehinderung vorgeworfen. Dabei geht es nicht um Wasser oder Strom, sondern um den Bezug von Gas.

Auslöser ist die Weigerung von EWL, das bei einem anderen Lieferanten bestellte Gas durch ihre Leitungen zu befördern. Das sei «technisch nicht möglich, zu teuer und widerspreche einer schweizweiten Abmachung zwischen Lieferanten und Kunden», heisst es im Artikel, der sich auf die Anzeige des Liegenschaftseigentümers beruft. EWL wollte gegenüber der «Sonntagszeitung» keine Stellung nehmen.

Nebst EWL ist ein zweiter Lieferant bei der Weko angezeigt worden. Allenfalls dürften weitere Anzeigen folgen: Auch der Luzerner Milchkonzern Emmi schliesse diesen Weg nicht aus.

Wie stark soll sich der Gasmarkt öffnen?

Hintergrund ist die Frage, wie stark der Gasmarkt liberalisiert werden soll. Grosskunden üben schon länger Kritik an den Schweizer Gaslieferanten. Sie sind überzeugt, dass ein offener Markt fairer wäre und Gas für sie günstiger würde. Für die Gasversorger hingegen ist eine vollständige Liberalisierung nicht attraktiv.

Beim Bund ist man sich bewusst, dass die aktuelle Situation unbefriedigend ist, insbesondere auch rechtlich. Letztes Jahr kündigte das Bundesamt für Energie ein neues Gasversorgungsgesetz an. Bis Ende 2017 sollte die Vorlage demnach in die Vernehmlassung geschickt werden.

Anzeige gegen Luzerner Energieversorger
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1 Kommentar
  • Profilfoto von P.K
    P.K, 28.08.2017, 10:02 Uhr

    Neues Bger Urteil zur freien Wahl des Messdienstleisters:
    «Nicht die Liberalisierung bzw. die Zulassung von Wettbewerb, sondern im Gegenteil die Einschränkung von Wirtschaftsfreiheit und des Wettbewerbs bedarf einer verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlage.»
    Im Prinzip gilt dies auch für den Gasmarkt!

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