Anti-Terror-Gesetz: Gegner scheitern

Das Bundesgericht BGer hat gleich mehrere Beschwerden gegen die Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 zum Terrorismusbekämpfungsgesetz für unzulässig erklärt. Die Beschwerdeführenden hatten bei der Information durch den Bundesrat Unregelmässigkeiten kritisiert. Zur Begründung schreibt das BGer unter anderem, Handlungen des Bundesrates könnten nur dann vor das BGer gebracht werden, wenn dies ein Gesetz explizit vorsehe. Deshalb könnten Erklärungen der Regierung zu einer Abstimmung nicht angefochten werden, so die Richterinnen und Richter in Lausanne.

Quelle:swisstxt
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