Bei Neu- oder Umbau

Anschluss für E-Ladestationen soll für private Garagen Pflicht werden

Anschlüsse für E-Ladestationen sollen für Mehrfamilienhäuser Pflicht werden. (Bild: Unsplash/Markus Spiske)

Mehrfamilienhäuser sollen zum Klimaziel 2050 beitragen. Werden sie neu oder umgebaut, soll die Grundinfrastruktur für Ladestationen von E-Autos bereitgestellt werden, fordert FDP-Kantonsrat Thomas Meier.

Noch sind sie nicht allzu häufig anzutreffen, die E-Autos. Das liegt mitunter auch daran, dass Ladestationen teilweise – vor allem auf privatem Grund – noch nicht so verbreitet sind. Doch gerade im Hinblick auf das Klimaziel 2050 wäre die Förderung von E-Mobilität ein Fortschritt. Das sieht auch FDP-Kantonsrat Thomas Meier – er hat deswegen eine Motion eingereicht, um dem Ziel ein bisschen näherzukommen.

Konkret fordert Meier, dass bei Immobilien, die neu- oder umgebaut werden, alle Garagenplätze mit der Grundinfrastruktur für eine Ladestation ausgestattet werden. Denn noch sei die Schweiz auf dem Weg zum Klimaziel noch nicht dort, wo sie sein sollte. «Wir müssen also aufs Gaspedal drücken: Auf jenes, der mit Strom betriebenen Fahrzeuge.»

Ladestation selbst kann später eingebaut werden

Und da das Auto in der Regel am meisten Zeit zu Hause steht, wäre gerade dort eine Ladestation sinnvoll, findet Meier. «In einem Einfamilienhaus erfordert dies eine technische Ergänzung oder Anpassung der Garage, was einfach zu bewerkstelligen ist. Ungleich komplizierter gestaltet sich der nachträgliche Einbau einer E-Ladestation bei Immobilien im Stockwerkeigentum, Miteigentum oder Mietverhältnis.» Wie wird der genutzte Strom verrechnet? Was ist mit den Transferrechten? Bei Mehrfamilienhäusern könne diese Diskussion unter den Stockwerkeigentümern zu jahrelangen Diskussionen führen – und Interessierte abschrecken.

Diesem Hickhack will Meier einen Riegel vorschieben. Das kantonale Planungs- und Baugesetz soll in der Form angepasst werden, dass Immobilien im Stockwerkeigentum, Miteigentum oder Mietverhältnis bei einem Neu- oder Umbau mit einer Grundinfrastruktur für Ladestationen bei allen Garagenplätzen ausgestattet werden. Die Ladestation selbst kann dann eingebaut werden, wenn ein Mieter sich ein E-Auto zulegt.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Luc Bamert
    Luc Bamert, 28.10.2020, 17:04 Uhr

    Wieder mal nicht zu Ende gedacht für Mietwohnungen. Der Vermieter bezahlt die Ladestation – eine teure Sache übrigens – natürlich nicht selbst, sondern wälzt die Kosten auf die Mieter ab, einfach via Mietzins oder Nebenkosten. Auch auf jene, die entweder gar kein Auto oder einen Verbrenner haben. Glaubt jemand, der neue Mieter mit E-Auto würde «seine» Station selbst bezahlen? Wäre schön dumm. Denn wenn er wegzieht, ist das Geld futsch. Benutzt einfach den Haushaltstecker und ladet die ganze Nacht mit billigem Atomstrom, solangs noch hat.

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