Wirtschaftskrimineller in Zug verurteilt

Anleger um Millionen betrogen

Das Strafgericht Zug eröffnete am Mittwoch das Urteil.

(Bild: mbe)

Ein 56-jähriger Kaufmann hat in den Jahren 2001 bis 2005 verschiedene Firmen in den Konkurs getrieben und dabei Anleger um einen zweistelligen Millionenbetrag geschädigt. Das Strafgericht Zug hat nun den vorläufigen Schlusspunkt unter ein fast neun Jahre und mehr als 100 Bundesordner füllendes Verfahren gesetzt. Von den Delikten profitierte unter anderem auch das Chamer Gewerbe.

Das Verschulden der Taten, für die er jetzt verurteilt werde, wiege schwer, sagte die Einzelrichterin an der Urteilseröffnung. Zumal der Mann bereits im September 2003 zu einer Zuchthausstrafe von 3,5 Jahren wegen Vermögensdelikten verurteilt worden war. «Doch statt sich das zu Herzen zu nehmen, haben Sie damals schon die nächsten Delikte geplant.» Gemäss der Richterin füllten die Akten insgesamt 100 Bundesordner, und umfangreiche Ermittlungen im In- und Ausland waren nötig. Drei Staatanwälte waren seit Beginn involviert.

Inserate in Deutschland und Österreich

Die Delikte spielten sich zwischen 2001 und 2005 ab, durch das Strafgericht beurteilt wurden nun die Taten ab 2003. Im Fokus standen dabei die konkursiten Firmen Nouvas SA und Foursoume Group AG. Der Zuger Kaufmann war faktisch Geschäftsführer und Verwaltungsrat dieser Firmen. Unter dem Titel «Erfolg sucht Partner» liess er in bekannten deutschen, österreichischen Zeitungen und der «NZZ» Inserate schalten. In diesen wurde die Nouvas SA als langjährige und erfolgreiche Schweizer Unternehmensberatung präsentiert, die Partner für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) suche.

Interessenten konnten sich mit einem Darlehen einkaufen, wobei nur diejenigen Partner Einsicht in die Buchhaltung erhalten würden, die mehr als 250’000 Franken investierten. Das Geld werde für den Aufbau der Geschäftstätigkeit der Nouvas verwendet. Dafür wurde die Beteiligung an lukrativen Beratungs- und Vermittlungsprovisionen sowie Aktien versprochen.

Potentielle Geschäftspartner luden der Angeklagte und zwei Mitarbeiter in «überdimensioniert grosse, teure und repräsentativ eingerichtete» Büroräume der Nouvas SA am Dorfplatz in Cham ein, wie es in der Anklageschrift heisst. Hochglanzprospekte sollten einen seriösen Eindruck vermitteln. Viele deutsche, aber auch schweizerische Anleger, überwiesen Geldbeträge, zumeist 50’000 Franken.

Alles nur Schall und Rauch

Doch sie wurden getäuscht. Die Nouvas SA war lediglich eine inaktive Mantelgesellschaft. Die versprochenen Geschäftskontakte stammten aus allgemein zugänglichen Adresslisten.

Das Geld benötigte der Angeklagte, um die Löcher bei früher gegründeten und inzwischen überschuldeten Firmen zu stopfen. Sein «Beratungskonzept» hatte der Mann nämlich bereits 1999 bis 2001 mit diversen Gesellschaften, die er gegründet hatte, am Markt erprobt. Er war stets gescheitert und Konkurs gegangen. Alleine die Zivilforderungen aus dem ersten Strafverfahren 2003 beliefen sich auf rund 15 Millionen Franken. Die neu gegründeten Tochterunternehmen führte er ebenfalls in den Konkurs, in dem er ihr Vermögen aushöhlte.

Chamer Gewerbe profitierte

Ziel war jeweils persönliche Bereicherung. So lebte er in Saus und Braus und finanzierte sich einen aufwändigen Lebensstil. Sein System war gemäss Anklage raffiniert und geheim. Er reichte hunderte von geschäftsmässig nicht begründeten Belegen und Rechnungen an seine Firma ein und liess sich die Spesen gut schreiben. Dazu zählten häufige Besuche im Chamer Restaurant «Shangrila» oder weiteren Restaurants, zu denen er auch andere Personen einlud. Die Chamer Gastroszene stellte dafür regelmässig Rechnungen in vierstelliger Höhe aus.

Er verrechnete Übernachtungen fiktiver Partner, oft im Hotel «Lorze» in Baar, Natelspesen von 1’800 oder Autospesen von 3’000 Franken monatlich, leaste für seine Firma bis zu drei Jaguars und trank nebenbei drei Flaschen Wein täglich. Ausserdem mietete er eine überteuerte Wohnung für seine Geliebte in Cham.

Er habe dies getan, um auf Kosten seiner Firma zu leben, sich gegenüber Dritten als generöser und erfolgreicher Geschäftsmann zu präsentieren und, letztlich, um sich zu bereichern. Den Vermögensschaden in seiner Firma habe er bewusst in Kauf genommen und gewollt, heisst es in der Anklageschrift. Anzeigen der betroffenen Personen führten dazu, dass die Sache aufflog. Zuletzt hatte er in Frankfurt unter einem falschen Namen weitere undurchsichtige Geldgeschäfte getätigt, Ende 2005 wurde er verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert.

Richterin: «Sie handelten arglistig»

An der Urteilseröffnung erklärte die Richterin, dass die bewusste Täuschung der Partner, das Verschweigen der Verschuldung seiner Firmen und die Bereicherung als arglistig zu qualifizieren sei. Der Mann habe nie die Absicht gehabt, das Geld so zu verwenden, wie er es den Darlehensgeber gesagt hatte.

Mit der Firma Nouvas erschwindelte sich der Mann so 1,8 Millionen Franken. Bei der Tochtergesellschaft Foursas Group ging er gleich vor, dort wurden knapp 700’000 Franken von Teilhabern einbezahlt.

Beschleunigungsgebot verletzt

Verurteilt wurde er zu zwölf Monaten Freiheitsentzug. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Mann den Behörden sein Firmenkonstrukt detailliert erklärte. Aufgrund der langen Verfahrensdauer sei zudem das Beschleunigungsgebot verletzt worden. Der Mann ist überdies gemäss Gutachten seines Therapeuten leicht bis mittelgradig unzurechnungsfähig, aufgrund einer Persönlichkeitsstörung wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs. Straferhöhend wirkte sich die Vorstrafe aus. «Trotz Verurteilung wegen Vermögensdelikten haben Sie weiter delinquiert», sagte die Richterin zum Beschuldigten.

Der Kaufmann wurde schuldig gesprochen des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung (beim Notar und dem Handelsregister). Freigesprochen wurde der Beschuldigte vom Vorwurf der mehrfachen Misswirtschaft. Das Gericht ordnete ausserdem eine ambulante Massnahme an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Privatkläger wünschten «alles Gute»

Trotz allem wünschten zwei am Termin anwesende Schweizer Privatkläger dem Verurteilten «Alles Gute» nach der Urteilseröffnung und gaben ihm im Foyer des Gerichts freundlich die Hand. Dies obwohl sie der Betrüger um 30’000 respektive 50’000 Franken geprellt hat, die sie wohl nie mehr sehen werden. Der leicht apathisch wirkende Verurteilte, der der Urteilseröffnung still beisass, wirkte nach der Verhandlung erleichtert. «Ich arbeite seit Jahren für eine Firma, wo man meine Vergangenheit nicht kennt», sagt er zu zentral+. Er wird die Freiheitsstrafe in Halbgefangenschaft absitzen können.

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