«Anker»-Räuber zu drei Jahren Haft verurteilt

Die beiden Montenegriner attackierten die beiden Touristen abends im Hotel Anker. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Am 22. November 2012 verschafften sich zwei Montenegriner Zugang zum Hotel Anker in Luzern und überfielen zwei chinesische Touristen. Einer der Chinesen wurde bei dem Überfall so schwer verletzt, dass er für immer auf einem Auge blind sein wird. 18 Monate nach der Tat wurde nun ein Täter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt – gefordert waren sechs Jahre Gefängnisstrafe.

Verkleidet als Angehörige einer Sicherheitsfirma und bewaffnet mit Klebeband, Teppichmesser und abgebrochenen Schaufelstielen verschafften sie sich Zutritt zum Hotel Anker in Luzern. Anschliessend drangen die beiden Montenegriner in das Zimmer 409 – in dem die beiden chinesischen Touristen nächtigten – ein. Es folgte ein brutaler Angriff, bei dem die Touristen ausgeraubt und verletzt wurden. Ein Chinese gar so schwer, dass er auf einem Auge für immer erblindet ist. (zentral+ berichtete)

Eineinhalb Jahre nach dem Überfall stand nun einer der Täter, der 45-jährige Zlatko*, vor Gericht; vom Mittäter fehlt weiterhin jede Spur. Ihm wurde Raub und Körperverletzung vorgeworfen. Das Luzerner Kriminalgericht hat den Montenegriner des versuchten bandenmässigen und besonders gefährlichen Raubes schuldig gesprochen. Vom zweiten Anklagepunkt – dem Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung – ist Zlatko jedoch freigesprochen worden. Dies, trotz der nun lebenslangen Sehbeeinträchtigung des Chinesen, die ihm der Verurteilte beim Angriff zugefügt hat.

Verfahrenskosten von 32’400 Franken

Zlatko wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon seien 18 Monate unbedingt zu vollziehen. Für die restlichen eineinhalb Jahre werde dem Beschuldigten bei einer Probezeit von zwei Jahren der bedingte Strafvollzug gewährt, schreibt das Kriminalgericht weiter. Der verurteilte Montenegriner muss gesamthaft 32’398 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Zusätzlich fallen 500 Franken Schadenersatz und Genugtuung in der Höhe von 1000 Franken für das eine Opfer, beziehungsweise 500 Franken Schadenersatz für das auf einem Auge erblindeten Opfer an.

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