Am 1. Juni übernahm er von Marius Wiegandt

Andreas Galli leitet neu die Luzerner Justiz

Andreas Galli, der Luzerner Kantonsgerichtspräsident.

(Bild: zvg )

Der Luzerner Kantonsrat hat Andreas Galli am 29. Januar 2019 zum Präsidenten des Kantonsgerichts für die Amtsdauer 2019-2021 gewählt. Am 1. Juni 2019 übernahm dieser das Amt von Marius Wiegandt, welcher vom Kantonsrat im Sinne der Kontinuität zum Vizepräsidenten gewählt wurde.

Andreas Galli erwarb nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Basel das Anwaltspatent des Kantons Aargau. Ab 2008 war er Amtsrichter an den Amtsgerichten Luzern-Stadt und Hochdorf. Danach war Andreas Galli ab 2011 als Bezirksrichter an den Bezirksgerichten Luzern, Hochdorf, Kriens und Willisau tätig. Seit 2007 ist Andreas Galli zudem Lehrbeauftragter an der Universität Luzern und Studienleiter des CAS Prozessführung, wie das Luzerner Kantonsgericht in einer Mitteilung schreibt.

Galli wurde am 27. Januar 2015 vom Kantonsrat ans Kantonsgericht gewählt. Am 1. Mai 2015 nahm er seine Tätigkeit in der 4. Abteilung des Kantonsgerichts auf. Am 8. November 2016 folgte seine Wahl zum Vizepräsidenten des Kantonsgerichts.

Marius Wiegandt war seit dem 1. Januar 2015 als Präsident des Kantonsgerichts tätig. «Seine Amtszeit war geprägt von einem hohen Spardruck. Es gelang ihm, der Luzerner Justiz die notwendigen Mittel zu sichern, damit diese ihre zentrale Aufgabe im Rechtsstaat erfüllen kann», schreibt das Kantonsgericht weiter.

Ein klar definierter Ablauf

Gemäss Geschäftsordnung des Kantonsgerichts vertritt der Präsident des Kantonsgerichts die Gerichte und die dem Kantonsgericht unterstellten Gruppen gegenüber der Öffentlichkeit, dem Kantonsrat und dem Regierungsrat. Der Präsident steht zudem dem Gesamtgericht, der Geschäftsleitung und der Präsidentenkonferenz vor.

Das Gesamtgericht schlägt dem Kantonsrat eine Kantonsrichterin oder einen Kantonsrichter als Präsidentin oder Präsidenten vor. Die Wahl erfolgt durch den Luzerner Kantonrat für eine Amtsdauer von zwei Jahren.

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