Zentral-und Hochschulbibliothek Luzern

Andere Nutzung der ZHB wohl rechtlich anfechtbar

Die Zentral- und Hochschulbibliothek. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Falls der Luzerner Kantonsrat heute Montag die dringliche Behandlung der ZHB-Vorstösse ablehnt, wird die notwendige Sanierung der Bibliothek erneut hinausgezögert. Der Luzerner Uni-Professor Sebastian Heselhaus vertritt die Auffassung, dass durch die Annahme der Initiative zur Rettung der Zentral-und Hochschulbibliothek nicht nur das Gebäude, sondern auch die Bibliothek geschützt werden müsse.

Heute Montag kommt das Thema ZHB wieder in den Kantonsrat. In zwei dringlichen Postulaten verlangen Grüne und SP die sofortige Neuauflage des Sanierungsprojektes für die Bibliothek aus dem Jahre 2010. Die Regierung anerkennt die Dringlichkeit und ist bereit, über die Vorstösse diskutieren zu lassen. Ob die Ratsmehrheit dem zustimmen wird, ist ungewiss.

Votum der Abstimmung in Frage gestellt

Ludwig Peyer, CVP-Fraktionschef, sieht die dringliche Behandlung nicht als gegeben. Mit andern Worten: Die Bürgerlichen im Parlament sind der Meinung, sie müssten dem Votum für die Bibliothek aus der Stadt nicht Folge leisten.

Es ist durchaus denkbar, dass einzelne Kantonsräte der Bibliothek auch jetzt noch, nach dem deutlichen Ja der Stadtbevölkerung für deren Erhaltung, Steine in den Weg zu legen versuchen. «Ein Verhalten schlechter Verlierer», nannte es Nino Froelicher, Grünen-Fraktionschef, in der «Neuen Luzerner Zeitung», als CVP und FDP am Tag nach der Abstimmung meinten, man müsse jetzt nur das Gebäude erhalten. Die Nutzung könne man überdenken (zentral+ berichtete).

Diskussion erst nach den Wahlen?

Ludwig Peyer sagt auf Anfrage, es gelte noch Überlegungen anzustellen. Die Regierung könne die Vorlage nicht schon auf den Februar 2015 bringen. Peyer schiebt dann nach, im Frühjahr seien im Kanton Luzern Erneuerungswahlen. Mit andern Worten: Die ZHB-Sanierungsvorlage soll nicht direkt vor den Wahlen diskutiert werden.

Weiter meint Peyer, die ZHB solle zwar erhalten bleiben, aber vielleicht müsste man eine ergänzende Nutzung des Bibliotheksgebäudes erwägen. «Es wird Stimmen geben, welche die Sanierung in Frage stellen werden. Schliesslich steht es der Stadtluzerner Stimmbevölkerung nicht zu, die Nutzung des Bibliotheksgebäudes vorzuschreiben.»

Eingetragen als schützenswertes Gebäude

Peyer geht demnach weiterhin davon aus, man könnte die Nutzung des Gebäudes ergänzen, verändern. Dieser Gedanke ist nachvollziehbar, aber juristisch anfechtbar. Warum?

Zuerst: Die Bibliothek ist eingetragen im Bundesinventar der schützenswerten Kulturobjekte. Und eben nicht nur als Baukörper. In einem bauhistorischen Gutachten von 2009 für die Sanierungsvorlage der Luzerner Regierung schrieb das Büro ADB in Bern (Büro für Architektur und Denkmalpflege) von einer «Funktional fortschrittlichen Bibliothek». Im Detail: »Die Zentralbibliothek von Luzern, die Landesbibliothek in Bern und die Kantonsbibliothek von Lugano stellen die Hauptwerke des modernen schweizerischen Bibliotheksbaus aus der ersten Hälfte des 20.Jahrhunderts dar.»

Einzelne Hinweise dieser Art sind zudem in der Botschaft des Luzerner Stadtrates an die Stimmbürger vor der Abstimmung vom 28. September über die Rettung der ZHB enthalten. Auch aus diesem Grund ist es rechtlich nicht vertretbar, das Gebäude anders zu nutzen denn als Bibliothek. Selbst die Initiative der Grünen argumentierte in diesem Sinne. Es heisst dort: «Die sanierte ZHB erfüllt die Anforderungen an eine moderne Bibliothek.»

«Pionierbau einer modernen Bibliothek»

Falls es noch einen weiteren Beweis bräuchte: Hans Schüpbach, der stellvertretende Chef des Bundesamtes für Kulturgüterschutz im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport erklärte auf Anfrage, «die Zentral- und Hochschulbibliothek von Otto Dreyer gilt schweizweit als Pionierbau einer modernen Bibliothek, sowohl bibliothekstechnisch wie auch aus der Sicht der Architektur.»

Alle diese Hinweise und Fakten machen deutlich, dass die ZHB ohne Rechtsbrechung wohl nicht verändert werden kann.

In dieser Richtung argumentiert auch Sebastian Heselhaus, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern. Er vertritt die Auffassung, dass die Stadt Luzern bei der jetzt notwendigen Revision des Bau- und Zonenreglementes die Nutzung des ZHB-Gebäudes als Bibliothek planungsrechtlich absichern könne.

Schutz der Bibliothek mitgemeint

Heselhaus stützt sich dabei auf die Ende September mit grosser Mehrheit angenommene Initiative zur Rettung der ZHB. Im Initiativtext werde die Bibliothek als Meisterwerk des renommierten Luzerner Architekten Otto Dreyer bezeichnet, die im Schweizerischen Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung eingetragen sei. Heselhaus sagt dann, dieser Hinweis lege es nahe, im Inventar nachzulesen. Und dort stehe, dass es um den Schutz des Gebäudes und der Sammlung gehe. Zudem sei die Bibliothek in besonderer Weise konzipiert. «Die Integration der Ausleihe in den Katalogsaal der Bibliothek gilt aus funktionstypologischer Sicht als wegweisend für die weitere Entwicklung des schweizerischen Bibliothekbaus.»

Heselhaus hält die Aussage als juristisch vertretbar, dass die Initianten nicht nur den Schutz des Gebäudes, sondern auch jenen der Bibliothek im Auge gehabt hätten, damit die Funktionalität des «Meisterwerks» erhalten werden könne.

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