Auch Parkverbot wird ausgeweitet

Ab Samstag gilt in der Altstadt Sursee ein Wochenendfahrverbot

Rund um das Stadthaus in der Surseer Altstadt gilt diesen Sommer ein Fahrverbot. (Bild: Claudio Birnstiel)

In den Sommermonaten gilt in der Altstadt Sursee das Wochenendfahrverbot. Das Verbot gilt heuer vom Samstag, 1. Mai 2021 bis Sonntag, 26. September 2021.

Das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag um 6 Uhr, wie die Stadt Sursee am Mittwoch mitteilt. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen.

Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee. Zusätzlich gilt während des Wochenend-Fahrverbots vom Samstag, 1. Mai 2021 bis Sonntag, 26. September 2021 ein generelles Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt, beim Rathausplatz und der Unterstadt (ohne Judenplatz) jeweils vom Samstag ab 17.30 Uhr bis am Montag um 6 Uhr.

Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber von Altstadtkarten (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen. Die bereits ausgestellten Fahrberechtigungen (Spezialbewilligungen) sind weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.

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