Zulassung des Bundes fehlt

Altersheim in Horw darf Corona-Schnelltests (noch) nicht benutzen

Das Bundesamt für Gesundheit hat bis dato noch keine Speichel-Schnelltests zugelassen. (Symbolbild) (Bild: Adobe Stock)

Zu früh gefreut. Ab dieser Woche wollte das Horwer Alterszentrum Kirchfeld Besucher am Eingang mittels eines Spucktests auf eine mögliche Corona-Infektion testen. 500 Tests haben sie dafür schon eingekauft – nur verwenden dürfen sie diese nicht.

Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, hat der Kantonsapotheker Stephan Luterbacher dem Alterszentrum den Riegel vorgeschoben, weil das Bundesamt für Gesundheit (BAG) noch keine Zulassung für Speichel-Schnelltests erteilt hat. Eingekauft hat die Heimleitung die Tests in Österreich – wo sie, wie im ganzen EU-Raum, bereits im Einsatz sind.

Gemäss Luterbacher dürfe das Alterszentrum die Tests erst dann anwenden, wenn das BAG die Speichel-Schnelltests auf die offizielle Liste setzt. Sehr zur Verärgerung von Kirchfeld-Geschäftsfüher Marco Müller: «Der Kantonsapotheker ist ein typischer Beamter, der das Gesetz verwaltet und die Paragrafen detailgetreu anwendet, anstatt Hand zu innovativen Lösungen zu bieten», sagt er gegenüber der Zeitung.

Heim prüft juristische Schritte

Für Müller verstosse die Haltung des Kantons gegen das Kredo der Strategie des Bundesrates, der soviel testen wolle, wie nur möglich. Und ein von der EU zugelassener Test sei schliesslich besser als gar kein Test.

Marco Müller und Kirchfeld-Verwaltungsratspräsident Philipp Keller prüfen nun juristische Schritte. «Wir sind zurzeit juristisch am Abklären, ob es nicht doch irgendeinen Spielraum gibt», wird Müller weiter zitiert. Bis ein Entschluss steht, haben die Resultate von allfällig angewandten Speichel-Schnelltests keine Gültigkeit.

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