Altersbeschränkung für Richter zulässig

Richterinnen und Richter dürfen ab einem gewissen Alter in die Pension geschickt werden, das hat das Bundesgericht BGer entschieden. Eine Altersbeschränkung bei Neuwahlen sei zulässig. Im Kanton Zürich werden Richterinnen und Richter nicht mehr zur Wiederwahl vorgeschlagen, wenn sie zu Beginn einer neuen Periode das 65. Altersjahr bereits vollendet haben. Ein Richter sah sich dadurch diskriminiert und hat geklagt. Das BGer argumentierte, es sei allgemein bekannt, dass mit zunehmendem Alter die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit abnehme und die Konzentrationsfähigkeit leide.

Quelle:swisstxt
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