Weil Zug den Denkmalschutz aufweicht

Alpenblick in Cham: Nun droht die Abrissbirne

Der Zuger Regierungsrat hat den gesamten Alpenblick unter Schutz gestellt. Dagegen wehrt sich nun auch die Gemeinde Cham.

(Bild: woz)

Der Zuger Kantonsrat beriet am Donnerstag ein neues Denkmalschutzgesetz. Nun wird die Denkmalschutzkommssion abgeschafft und die Hürden für eine Unterschutzstellung eines erhaltenswerten Gebäudes erhöht. Konkrete Auswirkungen hat dies für eines der vom Abriss bedrohten Alpenblick-Hochhäuser in Cham.

Die Zuger Regierung will sparen, um den Staatshaushalt ins Lot zu bringen. Deshalb schafft sie verschiedene Expertenkommissionen ab, die den Kanton mit ihrem Spezialwissen bei Entscheidungen unterstützen. Am Donnerstag nun trafs die kantonale Denkmalschutzkommission, in der vier Architekten, zwei Landwirtschaftsvertreter und zwei Interessensvertreter der Archäologie sitzen.

Der Zuger Kantonsrat beschloss mit 44 zu 27 Stimmen und gestützt auf die Stimmen der Freisinnigen, der SVP und einer Mehrheit der CVP ihre Liquidation. Es war ein Entscheid gegen die «Expertokratie», wie es der Baarer CVP-Kantonsrat Heini Schmid ausdrückte.

Künftig werden nun im Kanton Zug Verwaltungsangestellte über die Schutzwürdigkeit von Objekten beraten. Die Regierung hatte argumentiert, man habe dafür genügend eigenes Expertenwissen.

Lange Diskussion um Details

Ausserdem wurden die Hürden für eine Unterschutzstellung von Gebäuden erhöht und die Rechte der Eigentümer gestärkt. Viele Änderungen des Gesetzes über Archäologie, Denkmalschutz und Kulturgüterschutz waren umstritten. Schon die vorberatende Kommission war uneins gewesen.

Das «Alte Bahnhöfli» steht unter Denkmalschutz. Es geht nun an die «SCT Steel Construction Technology AG» über.

Bereits geschützt: das verlotterte «Alte Bahnhöfli» in Oberägeri.

(Bild: Screenshon GoogleMaps)

Auch die Zuger Regierung widersetzte sich allzu extremen Anträgen – gelegentlich mit Erfolg. Zum Beispiel stützte mit 36 zu 31 Stimmen eine Mehrheit der Kantonsräte ihren Willen, dass man notfalls auch Gebäude unter Schutz stellen kann, wenn ihr Besitzer nicht allzu vermögend ist.

Die Kommissionsmehrheit wollte, dass Eigentümer mit sich gegen den Denkmalschutz wehren könnten, wenn sie den Unterhalt eines erhaltenswertes Gebäudes nicht bestreiten können. So könnte aber wertvolles Kulturerbe schliesslich der Abrissbirne zum Opfer fallen.

Ist die Überbauung Alpenblick ein Denkmal?

Diskutiert wurde auch die Bestimmung, dass Gebäude mindestens 70 Jahre alt sein müssen, bevor sie gegen den Willen der Besitzer unter Schutz gestellt werden können. Hier besteht etwa bei Heini Schmid (CVP) die Angst, dass die Kantonsschule Zug unter Schutz gestellt werden könnte – mit entsprechenden finanziellen Folgen und Hemmnissen für den Kanton. Daniel Abt (FDP) findet die moderne Überbauung Alpenblick in Cham nicht schutzwürdig.

Gegen die neue Bestimmung votierte Anastas Odermatt (ALG), der diese Frist «willkürlich» fand. Hubert Schuler (SP) warnte vor Abrissorgien und gesichtslosen Überbauungen wie an der Marktgasse in Baar.

Neue Häuser: Nur schutzwürdig, wenn Besitzer zustimmt

Auch die Regierung warnte vor den Auswirkungen: Etwa bei der Kirche Bruder Klaus in Oberwil von Hanns A. Brütsch, laut Frau Landammann Manuela Weichelt (ALG) «ein Meilenstein der Sakralarchitektur» aus dem Jahr 1954 mit «genialen Kunstwerken» von Ferdinand Gehr. Sie müsste künftig aus dem Schutz entlassen werden, falls die Eigentümerschaft dies wünsche.

«Wenn ihnen der Begriff Heimat etwas wert ist, dann unterstützen sie diesen Antrag nicht», rief Weichelt in die Runde – vergeblich. Denn 42 bürgerliche Kantonsräte entpuppten sich im Weicheltschen Sinn als heimatmüde und stimmten für das Verbot für Denkmalschutz bei neueren Häusern. 26 Abgeordnete – vorab aus ALG, SP und GLP stemmten sich dagegen, einige Freisinnige und viele Christdemokraten enthielten sich der Stimme.

Abstimmungverhalten: Rot will den Schutz von neueren Häusern verbieten, blau ermöglichen.

Adrian Risi wird dies freuen

Dies bedeutet in der Konsequenz dass die Überbauung Alpenblick, die der Zuger Architekt Josef Stöckli zwischen 1964 und 1967 im Chamerried erstellte, nicht geschützt werden kann. Vielen gilt das Ensemble als gelungenes Beispiel moderner Architektur.

Jedoch bestehen Bemühungen, einzelne Bestandteile zu ersetzen. Der Zuger Unternehmer Adrian Risi, der in der Überbauung ein grosses Wohngebäude in schlechtem Zustand besitzt, möchte es lieber abreissen als renovieren (zentralplus berichtete).

Menzinger jammern wegen dem Kloster

Letzter Diskussionspunkt im Zuger Kantonsparlament waren die Beiträge der öffentlichen Hand an Restautionen von geschützten Bauten. Bislang bezahlte der Kanton und die Gemeinde jeweils 50 Prozent.

Eine grosse Kiste: Das Kloster der Schwestern vom Heiligen Kreuz in Menzingen wird derzeit umgebaut und soll dereinst geschützt werden. Das wird auch die Gemeinde Geld kosten.

Grosse Kiste: Das Kloster der Schwestern vom Heiligen Kreuz in Menzingen wird derzeit umgebaut und soll dereinst geschützt werden. Das wird auch die Gemeinde Geld kosten.

(Bild: zvg)

Aber die geplante Unterschutzstellung des Klosters Menzingen hat am Berg die Gemüter derart erhitzt, dass im Zuger Kantonsrat erwogen wurde, die kantonalen Leistungen zu Gunsten der Gemeinden massiv zu erhöhen. Die Kommission offerierte gar 75 Prozent aus dem Kantonssäckel. Sie obsiegte mit 40 zu 28 Stimmen. Die Ratsrechte wollte die Gemeinde tendenziell entlasten, die Ratslinke am Status Quo festhalten.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von igarulo
    igarulo, 27.10.2018, 12:13 Uhr

    Wenn ich mich im Kanton Zug und auch anderswo umsehe, hat die Denkmalschutzkommission eigentlich keinen wesentlichen Beitrag zu einer verträglichen Architektur in Städten und noch weniger in den Agglomerationen geleistet. So gesehen, ist die Abschaffung logisch, denn ein altes Haus mehr oder weniger hilft gegen die Architekturwüsten im Lande nicht weiter. Und heute kann man alte Bausubstanz auch digital erhalten.

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 25.10.2018, 16:32 Uhr

    Auf dieses Referendum freue ich mich jetzt schon, dann werden sich die Denkmalschützer wohl die Augen reiben, wie wenig Zustimmung sie im Volk haben. Nicht jede Hundehütte ist erhaltenswert.

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