Asylsuchende Lehrlinge in Zug

Alles war gut, bis der Brief aus Bern kam

«Wenn man alles gibt, hat man eine grössere Chance, etwas zu erreichen», sagt der 21-jährige Schreinerlehrling Diallo Mamadou aus Guinea. (Bild: Fabian Duss)

Als Waisenkind ohne Schulbildung kam Diallo Mamadou in die Schweiz. Dank eisernem Willen schaffte er eine Attestausbildung in Risch mit Bravour. Kaum hatte er eine Berufslehre in Morgarten begonnen, verwies ihn das Bundesamt für Migration des Landes. Ein Schock für den 21-jährigen Guineer.

Unbegleitet, minderjährig, asylsuchend. So kam Diallo Mamadou am 17. Juni 2008 im Waadtländischen Vallorbe an. Mausalleine, mittellos und ohne klare Vorstellung davon, was in der Schweiz auf ihn zukommen würde, reichte er im Empfangszentrum ein Asylgesuch ein. Schliesslich landete er im Durchgangszentrum Steinhausen. «Ein schwieriger Anfang», erinnert sich der heute 21-jährige Guineer. «Ich konnte kein Deutsch und kannte hier niemanden.»

Etwas Halt und vor allem eine Perspektive fand Mamadou beim Integrations-Brücken-Angebot (I-B-A) des Kanton Zug, wo er unter anderem Deutsch lernen konnte. Es war der erste Schulbesuch in seinem Leben. Seine Verwandten, die ihn nach dem Tod seiner Eltern unter ihre Fittiche genommen hatten, liessen ihn nie zur Schule gehen – obschon er gerne gegangen wäre. Stattdessen machte er in der guineischen Hauptstadt Conakry eine Art Lehre als Näher. Mamadous Verwandte waren es auch, die ihn schliesslich auf die Reise nach Europa schickten.

Attestlehre mit Bestnoten

Beim I-B-A belegte der Guineer einen Werkkurs. Mit Holz zu arbeiten, gefiel ihm. «Ich begriff bald, dass ich die Chance packen musste, die sich mir hier bot», sagt Diallo Mamadou, «egal wie über mein Asylgesuch entschieden würde.» Im Gespräch fallen oft die Worte Ehrgeiz, Wille und Motivation. Sie charakterisieren Mamadou. Er strengte sich an, lernte schnell Deutsch und konnte bei einem Rotkreuzer Unternehmen eine zweijährige Attestlehre als Schreinerpraktiker absolvieren. Er bestand mit Bestnoten.

Für den Erfolg macht Mamadou nicht nur seinen eisernen Willen verantwortlich, sondern betont, dass er von seinen Lehrpersonen und Mitarbeitern viel Unterstützung erfahren durfte. «Alleine hätte ich das nie geschafft», sagt der zurückhaltende, erwachsen wirkende Guineer. Die bestandene Attestlehre tröstete ihn darüber hinweg, dass ihm das Staatssekretariat für Migration (SEM, ehemals Bundesamt für Migration) kein Asyl gewährte. Weil er noch minderjährig war, erhielt er stattdessen eine temporäre Aufenthaltsbewilligung.

«Ich gebe mein Bestes, aber wozu andere eine Stunde brauchen, benötige ich zwei»,

sagt Diallo Mamadou, der ohne Schulbildung eine Lehre in Angriff genommen hat.

Lange war sich Mamadou unsicher, ob er es mit einer Berufslehre versuchen sollte. «So etwas ist schon extrem für mich», sagt er angesichts seiner fehlenden Schulbildung. Schliesslich wagte er einen Versuch. «Sollte es nicht klappen, habe ich es wenigstens versucht und weiss, wie ich mich bei einem zweiten Anlauf besser vorbereiten könnte.»

In Morgarten fand Mamadou eine Lehrstelle als Schreiner und zog in ein kleines Studio. Zunächst arbeitete er auf dem Bau, danach mehr in der Werkstatt. «Ich gebe mein Bestes», sagte er vergangenen Sommer. Es sei stressig und die Schule eigentlich nicht schwierig, für ihn aber schon. «Wozu andere eine Stunde brauchen, benötige ich zwei.»

Stärken zu entwickeln braucht Zeit

Im Kanton Zug können Menschen aus dem Asylbereich seit 15 Jahren Berufs- oder Attestlehren antreten, sofern ihr Aufenthalt während der folgenden zwei Jahre gesichert erscheint. Zug hatte im interkantonalen Vergleich lange eine Vorreiterrolle inne. Zurzeit absolvieren gemäss dem Amt für Beurfsbildung 16 Personen aus dem Asylbereich eine Berufslehre und sechs Personen eine zweijährige Attestausbildung.

Momentan durchlaufen neun Personen aus dem Asylbereich das Zuger Integrations-Brücken-Angebot (I-B-A). Für sie eine Anschlusslösung zu finden, sei eine intensive Arbeit, erklärt I-B-A-Leiter Jules Marty. «Die Lösungen sind so unterschiedlich wie die Lernenden. Wichtig ist, dass sie den Schritt in die Arbeitswelt schaffen», so Marty. Asylsuchende hätten es im Vergleich zu gewöhnlichen Migranten noch schwerer, Lehrstellen zu finden.

«Obwohl sie zu Beginn der Ausbildung mehr Schwierigkeiten haben, können unsere Lernenden mit der Zeit ihre Stärken entwickeln», betont Marty. Gemäss Erich Rosenberg vom Amt für Berufsbildung sind Lehrabbrüche bei Personen aus dem Asylbereich nicht häufiger als bei Schweizer Lehrlingen.

Obschon Diallo Mamadou seine fragile Aufenthaltssituation zu verdrängen versuchte, beschäftigte sie ihn oft. Er fragte sich, wohin er gehen würde, sollte ihn die Schweiz ausweisen. Eine Antwort fand er nicht. «Andernorts in Europa Asyl zu beantragen ist nicht möglich, wenn deine Fingerabdrücke im Schengen-System sind», weiss Mamadou.

Zu seinem Heimatland hat er indes kaum mehr Kontakt, eine Rückkehr schliesst er aus. An Guinea erinnere er sich nur, wenn ihm zuweilen bewusst gemacht werde, dass er in der Schweiz fremd sei: Wenn ihn ein Türsteher aufgrund seiner Hautfarbe nicht in die Disco lässt, zum Beispiel.

«Der Schock war gross»

Mit Fleiss und Ehrgeiz schaffte es der junge Guineer weit. Dass sich aber nur das eigene Verhalten und nicht jenes der Behörden steuern lässt, musste er vergangenen Frühling erfahren. Eines Tages landete ein Brief des Staatssekretariats für Migration auf seinem Tisch. Es war das Verdikt, vor dem er sich jahrelang gefürchtet hatte. Das SEM teilte dem 21-Jährigen mit, dass er durch seine Volljährigkeit die Anforderungen für seine bisherige F-Bewilligung nicht mehr erfülle und die Schweiz verlassen müsse.

«Der Schock war gross», erinnert sich Mamadou. «Ich war ja schon seit drei Jahren volljährig und daher umso mehr überrascht, dass sie mir nun plötzlich den Ausweis wegnehmen wollten.» Besonders schlimm sei, dass man ihm nicht nur den Ausweis, sondern damit auch alles, wofür er sich in der Schweiz jahrelang enorm angestrengt habe, wegnehmen wollte.

«Nicht zu wissen, wo man steht, ist schwierig»

Doch den Kopf in den Sand zu stecken ist nicht Mamadous Art. Sein Arbeitgeber schrieb dem SEM, der Lehrling setzte einen eigenen Brief auf, schickte Referenzen seiner ehemaligen Lehrpersonen nach Bern und beantragte eine B-Bewilligung. Die Folge: Das SEM verschob die Überprüfung der Aufhebung seines F-Ausweises auf einen späteren Zeitpunkt. Mamadou beruhigte sich ein wenig.

«Nicht zu wissen, wo man steht, ist sehr schwierig», erklärt er. Und dann, im Oktober, flatterte die Erlösung in Mamadous Briefkasten: Die ersehnte B-Bewilligung. Ein weiterer Erfolg für den jungen Guineer. Nur beruflich ging es bergab. Die Lehre bereitete ihm zusehends Mühe, das Verhältnis zu seinem Chef verschlechterte sich. Im Dezember löste Mamadou sein Lehrverhältnis auf und produziert seither bei einer Zuger Firma Fenster. Es ist Mamadous erste, grosse Niederlage – aber nach all dem Erlebten eine verkraftbare.

 

Wegweisung unter Umständen möglich

Dass vorläufig aufgenommene, ehemals unbegleitete, minderjährige Asylsuchende (UMA) mit Erreichen der Volljährigkeit und während einer Berufsausbildung ausgewiesen werden, kommt immer wieder vor. Seit 2008 überprüft das Staatssekretariat für Migration (SEM) periodisch, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme noch gegeben sind. «Dass eine Person vor Jahren als UMA in die Schweiz kam, spielt grundsätzlich keine Rolle», erklärt Lea Wertheimer vom SEM. Ihr jugendliches Alter sei derweil ein Kriterium, das bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit einer Ausweisung berücksichtigt werde. Auch der Grad der Integration, die persönlichen Verhältnisse oder die Tatsache, dass jemand mit der Adoleszenz eine prägende Zeit in der Schweiz verbracht habe, seien wichtige Aspekte.

Michael Pfeiffer, Jurist bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, rät Betroffenen, sich in der beschriebenen Situation nicht einzig darauf zu konzentrieren, das SEM von einer Unzumutbarkeit der Wegweisung zu überzeugen. Sondern gleichzeitig – wie im Fall von Diallo Mamadou geschehen – beim jeweiligen Kanton einen Antrag auf eine B-Bewilligung einzureichen.

Im Kanton Zug sind zurzeit fünf unbegleitete, minderjährige Asylsuchende sowie zehn unbegleitete Minderjährige mit einer vorläufigen Aufnahme untergebracht. Nach Aussage des Amts für Berufsbildung musste in Zug noch nie ein Lehrling aufgrund eines SEM-Entscheids die Ausbildung abbrechen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Evelyn Hausheer
    Evelyn Hausheer, 08.02.2015, 13:54 Uhr

    Toller Bericht über ein sehr aktuelles Thema (wie natürlich immer bei Zentral+ :-)) und ein gutes Titelfoto!

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