Festbeizen zeigen wenig Interesse am Jugendschutz

Alkoholtestkäufe: Fast die Hälfte der Luzerner Betriebe fiel durch

Staker Alkohol an einer Silvesterparty.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Von 62 Betrieben im Kanton Luzern, in welchen Testkäufe durchgeführt wurden, haben bei der ersten Kontrolle 28 alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft. Bei den getesteten Festwirtschaften fiel die Bilanz noch schlechter aus.

Letztes Jahr wurden im Auftrag der Luzerner Polizei 21 Restaurationsbetriebe und 41 Verkaufsgeschäfte getestet. Dabei haben bei diesen zufällig ausgewählten Betrieben Jugendliche, die durch Fachpersonen begleitet wurden, versucht, alkoholische Getränke zu erwerben. Dies teilte die Luzerner Polizei am Mittwoch mit.

Die Bilanz zeigt, dass 45 Prozent der getesteten Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften. Bei den überprüften Betrieben verstiessen rund ein Drittel gegen das Alkoholverkaufsverbot. Bei den Verkaufsgeschäften lag der Anteil sogar bei zwei Dritteln.

Bei 25 Betrieben, welche bei der ersten Testrunde illegal alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, wurden Nachkontrollen durchgeführt. Dabei verstiessen wiederum sechs gegen das Gesetz, was 24 Prozent entspricht. Diese Betriebe erhielten eine kostenpflichtige Verwarnung und müssen bei einem weiteren Verstoss mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen, so die Polizei.

Viele Verstösse bei den Festbeizen

Auch bei 32 Festwirtschaften wurden Alkoholtestkäufe durchgeführt. An 22 Orten bekamen die Jugendlichen illegal alkoholische Getränke. Dies entspricht ganzen 69 Prozent. Die verantwortlichen Personen der Anlässe wurden verwarnt. Bei erneuten Verstössen gegen den Jugendschutz müssen sie mit einer Bewilligungsverweigerung künftiger Festanlässe rechnen.
 
Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, dies zu kontrollieren. Deshalb sind auch weitere Alkoholtestkäufe nötig.

Wie die Praxis zeigt, haben Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal und sensibilisieren nachweislich für die Verkaufspraxis, schreiben die Behörden. Aufgrund der hohen Durchfallquote müsse der Jugendschutz beim Verkaufspersonal stets thematisiert werden. Dazu gehörten auch strikte Ausweiskontrollen.

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