Luzerner CSS ungewollt Schauplatz von Kampagne

Aktion vor Hauptsitz: Sozialdetektiv-Gegner überrumpeln Krankenkasse

Vor dem CSS-Hauptsitz im Tribschenquartier wird am Montag der Startschuss für die Abstimmungskampagne gegen Sozialdetektive fallen. (Montage: zentralplus)

Die Gegner der Versicherungsdetektive lancieren den Abstimmungskampf nächsten Montag mit einer Aktion vor dem CSS-Hauptsitz in Luzern. Die Krankenkasse an der Tribschenstrasse fühlt sich zu Unrecht angeprangert.

Es kommt nicht oft vor, dass eine nationale Abstimmungskampagne nicht in Bundesbern, sondern in Luzern lanciert wird. Doch genau das geschieht nächsten Montag.

Worum geht es? Um Missbräuche aufzudecken, sollen Versicherungen ihre Kunden künftig verdeckt überwachen und fotografieren dürfen. So will es das Bundesparlament (siehe Box am Textende). Doch ein Komitee hat dagegen erfolgreich das Referendum ergriffen, angeführt von der Schriftstellerin Sibylle Berg, dem Menschenrechtsanwalt Philip Stolkin und dem Studenten Dimitri Rougy, unterstützt von Kampagnenexperte Daniel Graf.

Am 25. November stimmen die Schweizer also über die Sozialdetektive ab. Der Abstimmungskampf startet nächsten Montag – vor dem Hauptsitz der CSS in Luzern. Das passt der grössten Krankenversicherung des Landes gar nicht in den Kram. «Für uns ist es nicht nachvollziehbar, wieso wir ungewollt Gastgeber geworden sind», sagt CSS-Mediensprecherin Christina Wettstein. «Denn in der Grundversicherung und generell im Bereich der Heilungskosten werden keine Observationen durchgeführt. Diese kommen vor allem bei krankheits- oder unfallbedingten Renten zum Zug.» Die Krankenversicherung richte keine Renten aus, dafür seien andere Sozialversicherungen zuständig. Etwa die Suva, die ja ihren Hauptsitz auch in Luzern hätte.

«Wir wollen, dass sich die Versicherten bewusst werden, dass sie in Zukunft möglicherweise überwacht werden könnten.»

Daniel Graf, Co-Kampagnenleiter

Sogar von einer Provokation sprach CSS-Sprecherin Nina Mayer gegenüber «20 Minuten». Die CSS hat dank den Medien zwar Kenntnis von der Medienkonferenz vor ihrem Haus, aber offiziell keine Informationen. «Wir werden das Gespräch mit dem Kampagnenleiter suchen», kündigt Wettstein an. «Denn wir wissen nicht, wie viele Menschen auftauchen und was genau geplant ist.»

Fokus auf Krankenkassen legen

Das Referendumskomitee wollte mit der Wahl des CSS-Sitzes bewusst den «Ort des Geschehens» in den Fokus rücken. «Wir wollen, dass sich die Versicherten bewusst werden, dass dieses Gesetz sie betrifft, dass sie in Zukunft möglicherweise überwacht werden könnten», sagt Co-Kampagnenleiter Daniel Graf. Gerade im Bereich der Krankenkassen komme das neue Gesetz einer Verschärfung gleich.

Noch keine Bewilligung

Eine offizielle Bewilligung für die Aktion vor dem CSS-Gebäude liegt noch nicht vor, obwohl eine solche laut der Stadt Luzern nötig ist. Man stehe mit den Initianten für die Einigung über Form und Ablauf in Kontakt, sagt Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen. Er hält fest: «Wir stehen der Aktion nicht im Weg.»

Wie viele Leute erwartet werden, können weder die Stadt noch das Referendumskomitee sagen. «Wir sind keine fixe Organisation, darum ist das schwierig zu sagen», sagt Co-Kampagnenleiter Daniel Graf. Er schätzt die Grössenordnung auf etwa 50 Personen und er bestätigt, dass man für die Bewilligung mit der Stadt im Gespräch sei. Die Medienkonferenz wird im Livestream übertragen.

Zudem hätten die Vertreter der Krankenkassen einen wesentlichen Anteil am neuen Gesetz. «Der sogenannte Schlüsselloch-Paragraf ist auf Wunsch der Versicherungslobby eingefügt worden.» Neu sollen Detektive Privaträume wie Garten oder Balkon überwachen können, sofern diese von einem öffentlichen Ort aus sichtbar sind. «Ein Polizist braucht dafür eine richterliche Verfügung, während die Krankenkasse dies in Eigenregie entscheiden kann. Das zeigt die Unverhältnismässigkeit», argumentiert Graf.

Mit dem Standort will das Referendumskomitee nicht spezifisch den CSS-Konzern an den Pranger stellen, versichert Graf. Der Appell richte sich an die ganze Branche. «Luzern ist halt der Vesicherungshotspot der Schweiz.»

CSS will nur vereinzelt Kunden observieren

Mit Philomena Colatrella habe sich die CSS-Chefin dafür eingesetzt, dass Versicherte künftig mit Trackern, Drohnen und Detektiven überwacht werden dürfen, argumentiert das Referendumskomitee. Dass der Kampf gegen Missbrauch ein wichtiges Thema ist, führte Colatrella gegenüber zentralplus letztes Jahr in einem Interview aus (zentralplus berichtete).

Das betrifft laut Sprecherin Christina Wettstein aber nur die Kontrolle der Rechnungen und keinesfalls den Einsatz von Observationen, Trackern oder Drohnen. Sie betont, dass die Rechnungskontrolle ein gesetzlicher Auftrag ist und sich die CSS im Rahmen des geltenden Rechts bewege. Man prüfe zum Beispiel, ob bezogene Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden dürfen, und gehe gegen überhöhte Arzthonorare vor.

Das CSS-Gebäude in Luzern wurde vom eigenen Architekten in Bern kopiert.

Das CSS-Gebäude in Luzern wird ungewollt zum Schauplatz des Abstimmungskampfes.

(Bild: Gerold Kunz)

Daniel Graf beruhigt das aber keineswegs. «Das heisst nicht, dass sie die neuen Instrumente in Zukunft nicht anwenden, genau dafür haben sie ja geholfen, das Gesetz durchzubringen. Nun sollen die Versicherungen auch dazu stehen und sich nicht wegducken», so der Co-Kampagnenleiter.

«Zu behaupten, wir würden künftig unsere 1,7 Millionen Kunden observieren, ist schlicht Unsinn.»

Christina Wettstein, CSS-Sprecherin

Dass die Krankenkassen die Neuerungen gutheissen, bestreitet die CSS keineswegs. «Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir haben das Gesetz mitgetragen, waren aber nicht federführend», sagt Christina Wettstein. «Aber zu behaupten, wir würden künftig unsere 1,7 Millionen Kunden observieren, ist schlicht Unsinn.»

Es gehe darum, die rechtliche Grundlage für Observationen von Sozialversicherungen bereitzustellen. Sollte das Gesetz durchkommen, betreffe das theoretisch einzelne CSS-Kunden in den Bereichen der Unfall- und Krankentaggeldversicherung. «Und auch in diesen Fällen haben wir Observationen bis jetzt noch nie in Anspruch genommen», sagt Wettstein.

Abstimmung über Sozialdetektive: Darum geht’s

Das Bundesparlament hat im März die Revision des Sozialversicherungsgesetzes beschlossen. Neu dürfen alle Sozialversicherungen ihre Kunden daheim observieren und mit GPS-Trackern verfolgen. Damit sollen die Sozialdetektive beweisen können, wenn Versicherte zu Unrecht Geld beziehen – wenn zum Beispiel jemand weniger eingeschränkt ist, als er bei der Invalidenversicherung gemeldet ist, oder einen Job hat und gleichzeitig von der Arbeitslosenkasse Geld bezieht.

Observiert werden darf nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen und die Abklärungen auf anderen Wegen aussichtslos oder unverhältnismässig erschwert würden. Für Peilsender und Drohnen braucht es eine richterliche Genehmigung, nicht aber für Ton- und Bildaufnahmen. Ein Punkt, der besonders umstritten ist.

Nötig wurde die Gesetzesrevision, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2016 entschied, dass für eine Observation der Unfallversicherung die gesetzlichen Grundlagen fehlten (zentralplus berichtete).

Die Invalidenversicherung und die Unfallversicherung Suva haben zwischen 2009 und 2017 laut einem Bericht von «10 vor 10» insgesamt 2’021 Observationen durchgeführt: Bei etwas mehr als der Hälfte der überwachten Personen bestätigte sich der Verdacht und die Rente wurde gekürzt oder entzogen. Bei 975 Personen konnte kein Missbrauch festgestellt werden. Eine Tamedia-Umfrage zeigte Ende April, dass 62 Prozent von über 7’200 Befragten das neue Gesetz befürworten. Ob es tatsächlich in Kraft tritt, entscheidet sich am 25. November an der Urne.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Sarastro
    Sarastro, 18.09.2018, 12:06 Uhr

    Dass über ein solches Gesetz überhaupt diskutiert wird, ist die Folge von vielfältigem Missbrauch, der leider an der Tagesordnung ist. Weil niemand etwas zu befürchten hat, der sich korrekt verhält, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn diesbezüglich etwas genauer hingeschaut wird!

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    • Profilfoto von Benie
      Benie, 18.09.2018, 12:55 Uhr

      Das Gesetz ist nicht nötig, weil der Missbrauch zugenommen hätte. Der einzige Sinn dieses Gesetzes ist es, Observationen, die von den Versicherungen immer gemacht wurden zu legalisieren. So hat sich die CSS schon vor Jahren illegal Zutritt zu der Wohnung meiner Eltern verschafft, weil sie beweisen wollte, dass mein schwer kranker Vater seine Krankheit erfunden und der Arzt ein falsches Zeugnis ausgestellt hätte. Und dies obwohl mein Vater als auch der Arzt sich stets korrekt verhielten und sich nie was zu Schulde kommen liessen. Ein solches Gesetz muss bekämpft werden.
      Bernie

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  • Profilfoto von Frank Humbel
    Frank Humbel, 13.09.2018, 13:26 Uhr

    Gegen die Observierung von Privaträumen, die vom öffentlichen Grund aus einsehbar sind, habe ich nicht viel einzuwenden: Der Detektiv sieht ja nur, was jeder x-beliebige Passant auch sehen kann. Und im Unterschied zu einem Polizisten hat der Detektiv auch keine hoheitlichen Befugnisse, er ist kein Organ des Staates, das eine Menschenrechtsverletzung verüben könnte. Das macht für mich in diesem Fall eine richterliche Anordnung überflüssig. Da neue Gesetz halte ich für fair und ausgewogen.

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