24.02.2020, 13:20 Uhr AG: Anwaltshonorare illegal gekürzt
Der Kanton Aargau darf Pflichtverteidigern das Honorar nicht pauschal kürzen. Das Bundesstrafgericht hat mehrere Beschwerden von Anwälten gutgeheissen. Den Anwälten waren die verrechneten Entschädigungen vom Obergericht um bis zu 75% gekürzt worden, weil diese «sehr hoch» gewesen seien. Das Gericht könne jedoch nicht einfach eine pauschale Entschädigung festlegen, urteilte nun die Beschwerdeinstanz. Damit würden die Pflichtverteidiger ihren Handlungsspielraum verlieren und könnten ihr Mandat nicht mehr wirksam ausüben. Weil ihre Beschwerden erfolgreich waren, erhalten die Anwälte nun eine Entschädigung für die Beschwerdeverfahren. (swisstxt)
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