SP hat mehr Handeln gefordert

Afghanistan-Krise: Luzern sieht Verantwortung beim Bund

Hätten Frauen den Unterschied machen können? (Bild: Symbolbild: pixabay)

Durch die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan ist eine humanitäre Krise ausgelöst worden. Die SP Luzern hat den Kanton gefragt, wie er diesbezüglich handeln will. Dieser sieht die Verantwortung dafür beim Bund.

Anfang September dominierte die sich abzeichnende Afghanistan-Krise die Medien. Im Zuge dessen hat die Stadt Luzern einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken gesprochen (zentralplus berichtete). Mit einer dringlichen Anfrage hat die SP Luzern den Kanton Luzern gefragt, wie dieser plane zu helfen (zentralplus berichtete).

Ernst der Lage anerkannt

In seiner Antwort teilt die Luzerner Regierung die Einschätzung des Bundes: Die Situation für die Bevölkerung in Afghanistan sei «prekär» und sie befinde sich in «einer akuten humanitären Notlage». Die vorgeschlagenen Handlungsmöglichkeiten der SP Luzern seien jedoch «Sache des Bundes».

Beispielsweise begrüsse der Regierungsrat, wenn die «zuständigen Bundesstellen unter dem Gesichtspunkt der Dringlichkeit mögliche Erleichterungen» für Aufenthaltsbewilligungen für Aghanen prüfe. Doch gemäss dem Staatssekretariat für Migration seien die Prüfungskriterien für die Umwandlung von «vorläufig Aufgenommene» in «Aufenthalter» einzuhalten.

Flüchtlings-Aufnahme nach Vorgehen des Bundes

Bei der Beschleunigung des Asylverfahrens sehe der Kanton Luzern jedoch keinen Handlungsbedarf. Diese würden bereits jetzt «sehr schnell behandelt werden». Auch bei der Aufnahme der Flüchtlinge setzt der Kanton auf das bestehende Vorgehen des Bundes. Bis zum 27. Oktober seien rund 1'200 geflüchtete Personen in die Schweiz eingereist. Davon waren 219 Personen, die von der Evakuierungsmission aus Afghanistan gekommen sind.

Auch für die nächsten zwei Jahre will der Bundesrat rund 1'600 Flüchtlinge aufnehmen. Gemäss der Luzerner Regierung würden im Rahmen dessen «auch vulnerable afghanische Flüchtlinge berücksichtigt».

Anderweitige Hilfe, wie beispielsweise finanzielle Unterstützung, sei nicht geplant. Auch diese Aufgabe falle in die Zuständigkeit des Bundes, begründet die Luzerner Regierung. Eingehende Gesuche um Beiträge würde der Kanton jedoch prüfen.

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