So viel liefern Zuger Politiker ihrer Partei ab

Aeschi kommt billig weg, für Weichelt wird’s teuer

Manuela Weichelt und Thomas Aeschi müssen für ihr Amt im Nationalrat unterschiedlich viel Geld an die Partei zahlen. (Bild: zvg)

Wie für ihre Richterinnen verlangen die Zuger Parteien auch für ihre übrigen Mandatsträger Abgaben. Die Summe, die Regierungs- oder Ständeräte abgeben müssen, ist ganz unterschiedlich. Welche Partei einen Discounter-Preis verrechnet und welche Politikerinnen tief in die Tasche greifen müssen.

Bei der FDP braucht es keinen Rechner: Regierungsräte, Stände- und Nationalräte haben der Partei pro Jahr pauschal je 5'000 Franken abzugeben. Ständerat Matthias Michel und die Regierungsräte Andreas Hostettler und Florian Weber müssen ihrer Partei für ihr Mandat also verhältnismässig wenig bezahlen. Bei den FDP-Kantonsrätinnen beläuft sich die Abgabe gar gerade mal auf 300 Franken.

Es geht noch günstiger: Was den Nationalrat betrifft, macht die SVP quasi den Discounter: Bloss 2'446 Franken hat Amtsinhaber Thomas Aeschi der Partei abzugeben. Von den fünf Zuger Parlamentariern im Bundeshaus kommt der SVP-Fraktionschef so vermutlich am günstigen davon. «Vermutlich» deshalb, weil die Höhe der Abgaben der Mitte-Partei unklar ist. Das Präsidium will – wie schon in Bezug auf die Mandatssteuern für Richter – keine Zahlen nennen (zentralplus berichtete).

Die beiden SVP-Regierungsräte Stephan Schleiss und Heinz Tännler liefern je 6'850 Franken in die Parteikasse. Und SVP-Kantonsräte müssen der Partei überhaupt nichts von ihrem Entgelt überweisen.

Der Lohn einer Nationalrätin

Soweit, so einfach. GLP, SP und ALG hingegen regeln die Sache mit Prozentangaben. Man muss also ein bisschen rechnen – und zuerst mal wissen, was eine Zuger Regierungsrätin, ein Ständerat oder ein Nationalrat überhaupt verdient. Dazu gleich anschliessend mehr.

Die GLP bezieht sich mit ihren Prozentzahlen immer auf die jeweiligen Nettolöhne. Die Angaben für die nationale Legislative (zehn Prozent) und für den Regierungsrat (fünf Prozent) sind zurzeit allerdings bloss theoretischer Natur: Die GLP stellt im Moment weder einen Nationalrat noch eine Regierungsrätin.

Gemäss Mark Stucki von den Parlamentsdiensten in Bern beträgt das steuerbare Einkommen eines durchschnittlichen Nationalrates «grob gesagt» circa 70'000 Franken. Hinzu kämen rund 60'000 Franken Spesenentschädigungen (Personal- und Sachausgaben, Reisen, Übernachtungen und so weiter).

Bei den Ständeräten liegen die Beträge jeweils um rund 5'000 Franken höher: «Dies aufgrund der Tatsache, dass sie meist in mehreren Kommissionen Einsitz haben und dadurch mehr Sitzungstage generieren», so Stucki. Gemäss dem Personalressourcengesetz des Bundes sind die Spesenentschädigungen für die eidgenössischen Parlamentarier und Parlamentarierinnen aber steuerbefreit.

Fazit: Eine allfällige Nationalrätin der GLP des Kantons Zug müsste ihrer Partei rund 7'000 Franken pro Jahr abgeben.

Und das verdient ein Zuger Regierungsrat

Das Bruttogehalt eines Zuger Regierungsrates lässt sich dem entsprechenden Gesetz entnehmen. Demnach beträgt das Gehalt eines Regierungsrates im Kanton Zug 279'744 Franken. Hinzu kommen Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen. Zurzeit wird auf dem erwähnten Betrag aber keine zusätzliche Teuerungszulage ausbezahlt. Ein Regierungsrat mit zwei Kindern unter 18 Jahren kommt mit den Kinderzulagen und der Familienzulage auf ein Bruttogehalt von total 289'144 Franken.

Die von der GLP festgelegte 5-Prozent-Abgabe – immer bezogen auf den Nettolohn – ergibt damit ganz grob berechnet einen Betrag von ungefähr 12'000 Franken jährlich. Aber wie erwähnt: Diese Summe wird erst dann wirklich bedeutsam, wenn die GLP irgendwann in der Zukunft mal auch tatsächlich eine Regierungsrätin stellen sollte.

«Für uns als kleine Partei ist das schlicht die beste Möglichkeit, um überhaupt zu Mitteln zu kommen.»

Tabea Estermann, Co-Präsidentin GLP Zug

Relevant für die Zuger GLP sind hingegen die Vorschriften für Mitglieder des Kantonsrates oder des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug. GLP-Vertreterinnen in diesen beiden Gremien haben der Partei 20 Prozent ihres Nettogehaltes abzuliefern. Gemäss dem sogenannten «Nebenamtsgesetz» bekommen Mitglieder des Kantonsrates für Sitzungen pro Halbtag 184 Franken. Reich wird damit niemand; wer seriös arbeitet, muss sich auf die Kantonsratssitzungen eingehend vorbereiten.

Mit diesen 20 Prozent liege man aktuell über der Empfehlung der GLP Schweiz, sagt Tabea Estermann, Co-Präsidentin der Zuger Grünliberalen. Das Einkommen, das man als Kantonsrätin erziele, sei eher symbolischer Art. «Im besten Fall könnte man mit den Zahlungen, welche alle Kantonsräte insgesamt erhalten, ein Generalsekretariat finanzieren.» Ein solches könnte nach Ansicht von Tabea Estermann die Kantonsratsmitglieder stark unterstützen und entlasten.

Für die SP-Kasse ergäbe sich ein schöner Zustupf

Für ihre eigene Partei seien die Zuschüsse der Kantonsräte aber dennoch wichtig: «Für uns als kleine Partei ist das schlicht die beste Möglichkeit, um überhaupt zu Mitteln zu kommen. Hätten wir eine kleinere Abgabe, würden die Kantonsräte einfach selber mehr für das Wahlbudget einschiessen. Das aber käme letztlich wieder auf das Gleiche heraus.»

Die SP spricht in ihren Statuten nebst der Mandats- auch von einer «Solidaritätsabgabe». Diese haben alle Parteimitglieder zu entrichten. Für ein «Normalmitglied» – so die Bezeichnung in den SP-Statuten – beträgt der Ansatz sieben Prozent, immer bezogen auf «das 100'000 Franken übersteigende Nettoeinkommen». Mit anderen Worten: Die SP arbeitet mit einem Freibetrag.

Hauptamtliche Behördenmitglieder unterliegen bei der SP einem Ansatz von 20 Prozent. «Erübrigt sich momentan leider», wurde schon 2010 in den SP-Statuten angemerkt. Der Hinweis gilt noch immer: Die SP Zug ist auch im Jahre 2021 im Zuger Regierungsrat nicht vertreten. Die kleine Rechnerei mag sich trotzdem lohnen: Grob geschätzt würde sich die Abgabe auf rund 29'000 Franken belaufen – für die SP-Kasse wäre das zweifelsohne ein wichtiger Zustupf.

Bis zu rund 36'000 Franken im Jahr

Auch die Alternative – die Grünen (ALG) arbeitet mit Prozentpunkten. Laut ALG-Präsident Andreas Lustenberger hat ein Mitglied des Kantonsrates 30 Prozent abzugeben, ein Regierungsrat zwischen 12 und 15 Prozent. Eine ALG-Regierungsrätin – wenn es denn mal künftig wieder eine geben wird – überweist ihrer Partei demnach bis zu rund 36'000 Franken pro Jahr. Bei einem Nationalratsmandat sind geteilte Abgaben mit der nationalen Partei vorgesehen. Nach Angabe von Andreas Lustenberger beträgt der entsprechende Absatz aber insgesamt mindestens 15 Prozent. Gesamthaft muss Nationalrätin Manuela Weichelt ihrer Partei demnach mindestens rund 10'500 Franken bezahlen. Ein Ständeratsmandat würde bei der ALG gleich behandelt wie ein Nationalratsmandat.

«Meine bürgerlichen Kantonsratskollegen schockt es jedes Mal, wenn ich ihnen sage, dass ich einen Drittel meiner Kantonsrats-Einnahmen an die Partei abtreten darf.» 

Andreas Lustenberger, Präsident ALG

Der ALG-Präsident weist noch auf einen grundsätzlichen Aspekt hin: «Die Grünen Schweiz und damit auch die ALG haben eine strenge Handhabung, was die Annahme von Spenden durch Unternehmen anbelangt. Deshalb sind für uns auf der Ertragsseite die Mitgliederbeiträge und Mandatsabgaben von grosser Wichtigkeit.» Für die ALG seien die eher hohen Abgaben eine Frage der Solidarität. «Die Parteien funktionieren hier sehr unterschiedlich. Meine bürgerlichen Kantonsratskollegen schockt es jedes Mal, wenn ich ihnen sage, dass ich einen Drittel meiner Kantonsrats-Einnahmen an die Partei abtreten darf.» 

Die rätselhaften Zahlen der Steuerverwaltung

Letztes Jahr erstellte die kantonale Verwaltung für das Jahr 2018 eine interessante Statistik mit dem Titel «Zuwendungen an politische Parteien». Es geht um die Steuerabzüge, welche aufgrund von Spenden an Parteien vorgenommen wurden. In anonymisierter Form lässt sich dieser Liste entnehmen, wie hoch diese Einzelspenden damals ausfielen (zentralplus berichtete).

Und da tauchen seltsam ungerundete Zahlen auf. Ein paar Beispiele: 12'265 Franken, 6'823 Franken, 10'333 Franken, 4'399 Franken und so weiter und so fort. Klar scheint: Da hatten diverse Personen ihre Zuwendung offensichtlich nicht aufgerundet. Handelte es sich in diesen Fällen eventuell um Mandatsabgaben?

Falls dem so war: Drückten die entsprechenden Amtspersonen – aus welchem Bereich auch immer – auf diese Weise vielleicht ihren leisen Unmut über diese Abgaben aus? Kann sein; muss nicht – man wird es nie erfahren. Möglicherweise verhält es sich auch viel einfacher: Vielleicht sind da ein paar – finanziell wohl eher gut gestellte – Personen einfach nicht allzu grosszügig unterwegs.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 07.12.2021, 15:19 Uhr

    Es wäre wünschenswert, wenn die Steuerverwaltung Mandatsabgaben und Zuwendungen von privater Seite separat aufführen würde. Nur so wird die demokratisch fragwürdige Alimentierung der wirtschaftsnahen Parteien durch die Geld-Plutokratie für das gemeine Volk einigermassen transparent.

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