Luzern: Fragezeichen bleiben bestehen

Abgang des Gefängnisdirektors kam wegen Leck an die Presse

Die Rechte und Pflichten etwa der Insassen im Krienser Grosshof-Gefängnis werden neu definiert.

(Bild: mbe)

Die Luzerner Verwaltung ist eine grosse Maschinerie – und immer wieder tröpfelt auch etwas Öl aus, wo es eigentlich nicht sollte. Jüngst geschehen ist dies offenbar im Fall des Direktors des Grosshof Gefängnisses in Kriens. Die Gründe für dessen Abgang bleiben weiterhin nebulös – trotz den Fragen aus dem Luzerner Parlament.

Im vergangenen Mai wurde bekannt, dass der Kanton Luzern sich in gegenseitigem Einvernehmen vom Gefängnisdirektor der Justizvollzugsanstalt Grosshof in Kriens trennt (zentralplus berichtete). Nun hat der Regierungsrat einen Vorstoss des SP-Kantonsrates Peter Fässler beantwortet.

Der Parlamentarier wollte unter anderem wissen, wie es dazu kam, dass die Presse vor dem Kanton über den gewichtigen Abgang berichtete. Jetzt ist klar: Offenbar haben eine oder mehrere Personen vertrauliche Informationen weitergegeben: «Eine Indiskretion war ausschlaggebend für die vorzeitige Meldung durch die Medien», steht in der Antwort.

Nicht das erste Leck im Kanton

Rund 50 Personen waren per 3. Mai laut Erwin Rast, Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, über die Einstellung des Arbeitsverhältnisses informiert. Welche der Involvierten sich entgegen den internen Weisungen der Verwaltung am 18. Mai an die Medien wandten, sei nicht bekannt. «Wo das Informationsleck war, lässt sich kaum eruieren und wäre allenfalls nur mit unverhältnismässigem Aufwand zu ermitteln», erklärt Rast. Um weitere Lecks zu verhindern, gelte es, den Kreis der Involvierten so klein wie notwendig zu halten, sagt Rast.

Es ist nicht das erste Mal, dass Internas aus der Kantonsverwaltung nach aussen gelangen. Man denke an den vertraulichen Schlussbericht im Fall der Luzerner Polizeiaffäre, welcher an die SRF-Sendung «Rundschau» weitergereicht wurde (zentralplus berichtete). Im Gegensatz zum damaligen Fall wurde im Fall des geschassten Gefängnisdirektors keine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gestellt, wie Rast erklärt. Folglich wurden keine Massnahmen ergriffen, um die Verantwortlichen ausfindig zu machen.

Vertrauliche Informationen an die Medien weiterzureichen ist kein Bagatelldelikt: Ein Verstoss gegen das Amtsgeheimnis wird nach Strafgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Doch die Verantwortlichen zu ermitteln, gestaltet sich schwierig. Mangels Resultaten musste die Untersuchung im Fall der Polizeiaffäre eingestellt werden. Und auch präventive Massnahmen greifen kaum: «Indiskretionen lassen sich – erfahrungsgemäss – nur schwer verhindern», erklärt Rast.

Entlassungen nicht vorgesehen

Die Gründe für das Ende der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und Gefängnisdirektor Hanspeter Zihlmann sind weiterhin nebulös. Der Kanton hält sowohl gegenüber den Medien und den Parlamentariern lediglich fest: Es bestehen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Führung, der anstehenden Veränderungen und der künftigen Positionierung der JVA Grosshof. «Weitere Ausführungen dazu machen wir nicht», sagt Erwin Rast.

Möglicherweise war Zihlmann nicht mit den möglichen Sparmassnahmen im Rahmen der Organisationsentwicklung 2017 (OE17), respektive des Konsolidierungsprogrammes 2017 (KP17), einverstanden. Im KP17 wird nämlich unter anderem geprüft, die Leitung des Grosshofs mit derjenigen der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos zusammenzulegen. Weiter wird untersucht, in welchem Umfang Dienstleistungen und Querschnittaufgaben, die in beiden JVAs erbracht werden, optimiert werden könnten.

Ob es dabei zu Entlassungen kommt oder welche Folgen die Massnahmen für Personal und Häftlinge haben, dazu äussert sich der Kanton nicht: «Die einzelnen Massnahmen sind noch nicht abgeschlossen, sodass es zu früh ist, über mögliche Konsequenzen zu sprechen», so Rast. Entlassungen seien jedoch in diesem Kontext nicht vorgesehen.

Administrativuntersuchung im Grosshof

Dem Vorstoss ist ausserdem zu entnehmen, dass der Kanton eine Administrativuntersuchung im Grosshof durchführte. Verantwortlich dafür der Zürcher Jurist und ehemalige Leiter des Amts für Justizvollzug des Kanton Zürich, Andreas Werren, durch. Die Untersuchung sollte primär Aufschluss über interene Abläufe geben.

Mitglieder der Aufsichts- und Kontrollkommission Subkommission JSD (AAK-JSD), konnten Einsicht nehmen in den Schlussbericht von Werren. Die Untersuchung beleuchtete interne Abläufe und insbesondere Führungsprozesse sowie die Praxis in Bezug auf den Umgang und auf die Einhaltung der Hausordnung im Gefängnis. «Sie richtete sich nicht gegen den ehemaligen Direktor der JVA Grosshof oder andere Personen.» 

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement schweigt zum Ergebnis der Untersuchung und ob allfällige Unregelmässigkeiten festgestellt wurden im Betrieb des Gefängnisses: «Über die konkreten Inhalte der Administrativuntersuchung geben wir keine Auskunft», so Rast.

Ein möglicher Zusammenhang zwischen dem Abgang von Zihlmann und dem kantonsinternen Verfahren liefert die Antwort der Regierung auf den SP-Vorstoss: «Die Gespräche im Rahmen der Administrativuntersuchung waren Teil der Abklärungen in Bezug auf die Führungsverantwortung und auf die anstehenden Veränderungen. Aufgrund der Abklärungen sind der Dienststellenleiter und der Direktor zum Schluss gekommen, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wird», steht in der Antwort auf den Vorstoss geschrieben.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon