Parteien und Verbände äussern sich kritisch

Ab Dienstag können Luzerner Firmen Härtefallhilfe beantragen

Gerade die Gastrobranche leidet stark unter der Pandemie. (Bild: jal)

Lange hat es gedauert, nun geht es los: Ab Dienstag können Luzerner Unternehmen Härtefallgesuche einreichen. Die Leistungen können ab Februar definitiv ausbezahlt werden, sofern es kein Referendum gibt.

Von der Corona-Pandemie stark betroffene Branchen mussten lange warten. Doch nun steht Hilfe kurz bevor. Ab Dienstag können Luzerner Unternehmen nämlich ein Härtefallgesuch einreichen. Die Beträge würden dann ab dem 4. Februar definitiv ausgerichtet, insofern kein Referendum ergriffen wird, teilt der Kanton mit.

Bei der Frage, wie die Härtefallmassnahmen konkret aussehen, hat sich der Luzerner Regierungsrat an der Verordnung des Bundes orientiert. «Um der Luzerner Wirtschaft möglichst breit Unterstützung zu bieten, wollen wir keine zusätzlichen Einschränkungen. Alle Unternehmen, unabhängig von der Branche, sollen die gleiche Chance auf Unterstützung haben», wird Finanzdirektor Reto Wyss im Schreiben zitiert.

Aufwendige Gesuche

Trotzdem: Einfach so erhält niemand Geld. Gesuche werden dahingehend untersucht, ob das Unternehmen mit den Härtefallgeldern wirklich überleben kann und ob es selbst genügend Eigenanstrengungen erbracht hat.

Die Firmen sollen vorwiegend zinslose Kredite erhalten. Das Ausfallrisiko trägt der Kanton. Drei der 25 Millionen Franken, die für die Härtefälle vorgesehen sind, werden in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen ausbezahlt. Bis dahin braucht es jedoch Arbeit. Damit ein Gesuch bearbeitet werden kann, werden etwa ein Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse, Finanzplan oder Konto-Auszüge benötigt. Eine Gruppe bestehend aus neun Experten prüft dann die Gesuche. Die formale Kontrolle übernimmt die Luzerner Kantonalbank unentgeltlich. Ob sie schliesslich Geld erhalten, erfahren die Firmen dann über das Finanzdepartement.

Reicht das Geld überhaupt?

Mit der aktuellen Lösung sind noch nicht alle ganz zufrieden. Zwar sei die Stossrichtung zufriedenstellend, dennoch sei der finanzielle Teil der Lösung zu unflexibel und statisch, findet der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL). Die Regierung soll beispielsweise erst nach der Krise entscheiden, welche Kredite zurückbezahlt werden müssen.

Die FDP zeigt sich hingegen ungeduldig. Um Auszahlungen schneller möglich zu machen, will er der Regierung mehr Handlungsspielraum schaffen. Das ist aktuell wegen der Referendumsfrist nicht möglich. Bereits im November wurde ein entsprechendes Postulat eingereicht.

Auch die Grünen/Jungen Grünen sehen bei der Finanzierung noch Nachbesserungspotenzial. Sie glauben nämlich, dass die 25 Millionen nicht reichen werden. Auch Finanzdirektor Reto Wyss sagte bereits im Interview, dass das Geld möglicherweise nicht reichen könnte (zentralplus berichtete). Deshalb fordern die Grünen die Regierung dazu auf, eine zweite Unterstützungstranche im Umfang von 25 Millionen Franken vorzubereiten. Gleichzeitig soll der Regierungsrat die Gelegenheit nutzen, die Klimaziele voranzutreiben.

Gewerkschaft sieht Arbeitsplätze in Gefahr

Deutlichere Worte findet der Luzerner Gewerkschaftsbund (LGB). «Die heute präsentierte Verordnung zur Auszahlung der Corona-Nothilfe schliesst die wirklichen Härtefälle in Branchen mit geringen Margen de facto aus», wird Präsident Martin Wyss in einer Mitteilung zitiert. Er warnt vor einer Konkurswelle in der Gastronomie und im Tourismus. Diese könne nur durch eine Reduktion der Ausschlusskriterien und die Aufstockung der nicht rückzahlbaren Beiträge verhindert werden. «Um möglichst wenig Mittel sprechen zu müssen, spielt der Kanton mit hunderten von Arbeitsplätzen», so Wyss. Er glaubt, dass gerade kleine Unternehmen unter der Last der zusätzlichen Schulden zusammenbrechen könnten. Auch der LGB fordert deshalb bereits eine zweite Nothilfetranche. Sie soll mehr A-fonds-perdu-Beiträge enthalten und an die Auflage gekoppelt sein, dass Stellenabbau verhindert wird.

Die GLP befürchtet ebenfalls, dass manche Unternehmen die Kredite nicht zurückbezahlen können. Um ihr Überleben zu sichern, soll der Regierungsrat deshalb auch dazu bereit sein, nötigenfalls auf die Rückzahlung der Kredite zu verzichten. Ausserdem sollen auch jene Betriebe erfasst werden, die die Anforderungen für Härtefälle nicht erfüllen. Nur so könne man den Überblick behalten. Denn noch sei nicht klar, ob die Kriterien allenfalls zu streng sind. Gleichzeitig fordert die GLP einen weiteren Lockdown. So könne eine dritte Welle verhindert und der Wirtschaft geholfen werden.

Kanton soll Mieten erlassen oder übernehmen

Ähnlich wie bei der GLP klingt es bei der SP Kanton Luzern: «Für die am härtesten getroffenen Branchen (Gastronomie, Tourismus, Kultur und Events) stellt die Koppelung von nicht rückzahlbaren Beiträgen an eine weitere Verschuldung keine sinnvolle Lösung dar», wird Kantonsrat Jörg Meyer in einer Mitteilung zitiert. Auch die SP sieht Arbeitsplätze in Gefahr, zumal noch keine zweite Finanzierungstranche vorbereitet ist. Die SP fordert deshalb ein weiteres Härtefall-Dekret bis zur Januar-Session. Ausserdem soll der Kanton insbesondere den stark betroffenen Branchen wie Gastronomie und Tourismus die Mieten teilweise erlassen oder übernehmen. Ein entsprechender Vorstoss sei bereits in Planung.

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