Im Kanton Luzern stehen nur noch 1,23 Prozent aller Wohnungen leer. Damit sind die Bedingungen für die kantonale Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» gegeben. Ab Anfang November gilt für Vermieterinnen nun die Formularpflicht.
Umziehen ist im Kanton Luzern momentan besonders schwer. Nur noch 2'513 Wohnungen und Einfamilienhäuser stehen leer – also 1,23 Prozent aller Wohnmöglichkeiten (zentralplus berichtete). Damit greift nun die angenommene kantonale Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» Diese besagt, dass ab einem Leerwohnbestand unter 1,5 Prozent Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrags den vorherigen Mietzins offenlegen müssen. Allfällige Erhöhungen gegenüber diesem Wert verlangen nun eine Begründung.
Der Luzerner Regierungsrat setzt dies mit einer Formularpflicht im ganzen Kanton um. Die gilt ebenso für die analysierte Region Unteres Wiggertal, welche als einzige eine Leerwohnziffer über 1,5 Prozent verzeichnet. Die Pflicht tritt auf den 1. November 2021 in Kraft und gilt vorerst für alle Mietverträge, die ab Einführung abgeschlossen werden.
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Michel von der Schwand, 21.09.2021, 19:37 Uhr Da kein Vertragszwang besteht, ist das Formular mehr als nur obsolet. Der Zuschlag bekommt wie immer derjenige, der die entsprechende Miete bezahlt. Das nenn ich Gersauern!
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