Luzern macht bei Pilotprojekt für Velostrassen mit

Ab 1. August: Velovortritt an der Bruchstrasse

Die neue Signalisation am Ende der Bruchstrasse

(Bild: zvg)

Velo- statt Rechtsvortritt – dieses neue Verkehrsregime gilt ab August an der Bruchstrasse und an der Taubenhausstrasse. Die Stadt Luzern macht an einem Pilotprojekt des Bundes mit.

Von August 2016 bis Mai 2017 werden die Bruch- und die Taubenhausstrasse zur Velostrasse – die Stadt Luzern macht bei einem Pilotprojekt des Bundes mit. Velostrassen haben Vortritt gegenüber den einmündenden Quartierstrassen. So sollen Velos zügig und sicher vorankommen und damit den Veloverkehr attraktiver machen, hofft die Stadt Luzern.

Konzept aus den Niederlanden

In den Niederlanden gibt es Velostrassen seit den 1980er Jahren: Heute sind es über 1000 Strassen. Mittlerweile gibt es sie auch in Deutschland, Belgien und Österreich. Nun testet das Bundesamt für Strassen (Astra) Velostrassen auch in der Schweiz.

Mit Pilotversuchen in Tempo-30-Zonen wird der Einfluss der Velostrassen auf die Verkehrssicherheit, die Qualität und den Komfort für Velos sowie deren Akzeptanz untersucht. Bewähren sich die Velostrassen, können sie definitiv eingeführt werden. Getestet werden die Strassen in Bern, Basel, Zürich, St. Gallen, La Chaux-de-Fonds – und Luzern.

Velo- statt Rechtsvortritt

Hier wird die Velostrasse auf dem Abschnitt Bruch- und Taubenhausstrasse getestet. Das teilt die Stadt Luzern heute mit. Die beiden Strassen eigneten sich sehr gut für den Pilotversuch, weil der Anteil an Velofahrerinnen und -fahrer am Gesamtverkehr heute schon zum Teil deutlich über 50 Prozent liege, so die Stadt.

Das Astra hat für die Schweiz ein neues Signal «Velostrasse» entwickelt. Vor den Kreuzungen werden zudem grosse gelbe Velopiktogramme auf den Boden markiert. Jene Kreuzungen, bei denen bisher Rechtsvortritt galt, werden mit den entsprechenden Signalen «kein Vortritt» oder «Stopp» ausgestattet. Auf der Bruch- und Taubenhausstrasse betrifft dies die beiden Kreuzungen mit der Pilatus- und der Klosterstrasse.

Vortritt vor Bussen

Der Vortritt der Velos gilt auch gegenüber den Bussen. Keine Auswirkungen hat das Pilotprojekt auf die Vortrittsberechtigungen der Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Zebrastreifen bleiben unverändert.

 

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