Luzerner Wiederholungstäter verurteilt

70-Jähriger verging sich an seinen Enkeln

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 70-jährigen Luzerner wegen wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Kleinkindern zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Bei den Kindern handelte es sich um seine zwei Grosskinder. Dabei wurde der Mann schon früher für den Missbrauch seiner eigenen sieben Kinder verurteilt.

Wie aus dem eben publizierten Urteil des Kriminalgerichts hervorgeht, wurde der 70-Jährige wegen mehrfacher sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher Schändung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Nachdem er bereits 365 Tage in Untersuchungshaft verbrachte und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hat das Gericht verschiedene Massnahmen angeordnet. Darunter eine ambulante Behandlung wegen psychischer Störung, Bewährungshilfe, ein Kontaktverbot zu seinen Grosskindern sowie ein Verbot jeder Tätigkeit, bei der Kontakt zu Kindern bestehen könnte.

Nicht die erste Tat

Damit attestiert das Gericht dem Mann eine beträchtliche Wiederholungsgefahr. Der Grossvater war bereits im Jahr 2003 zu 30 Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er sich an seinen sieben Kindern vergriff. Während über 15 Jahren hatte er seine damals drei bis zehnjährigen Kinder immer wieder an den Geschlechtsteilen berührt.

Da die damaligen Taten bekannt waren, versuchten die Eltern der nun betroffenen Enkelkinder verschiedene Vorsichtsmassnahmen zu treffen. So wurde ihm untersagt, mit den Kindern alleine in einem Raum zu sein. Dennoch kam es zwischen 2011 und 2014 zu zahlreichen sexuellen Übergriffen. So lege er sich nackt zu den damals drei- und fünfjährigen Grosskindern ins Bett, berührte sie in der Schamgegend oder küsste sie auf den Mund.

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