Auf dem Luzerner Uni-Gebäude steht seit April eine 5G-Mobilfunkanlage. Nun muss die Antenne wieder ausser Betrieb gesetzt werden, weil die Bewilligung fehlt.
Die 5G-Antenne auf dem Luzerner Uni-Gebäude wurde im vergangenen April aufgerüstet – schon vorher stand dort eine Mobilfunkanlage der Swisscom. Weil der Umbau ohne ordentliches Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage und Einspracherecht geschah, muss die Antenne der neusten Generation nun wieder ausser Betrieb gesetzt werden.
Die Bewilligung wurde damals im sogenannten Bagatellverfahren erteilt. Denn eigentlich brauchen 5G-Antennen keine Baubewilligung, wenn Anbieter bestehende Anlagen aufrüsten. Wegen des breiten Widerstands hat der Kanton Luzern allerdings die Kritierien im Frühling verschärft und wickelt alle Änderungen an Antennen nach dem Baugesuchsverfahren ab, sodass sich Betroffene einbringen können (zentralplus berichtete).
Darum nun also die Kehrtwende bei der 5G-Antenne auf dem Uni-Dach: Sie muss nachträglich ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage durchlaufen.
Dies wird nötig, weil ein eine Gruppe von Einwohnern ein Rechtsbegehren bei der Baudirektion der Stadt Luzern beantragt hat. Die Stadt Luzern bestätigt entsprechende Informationen auf Anfrage. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung muss die Anlage ausser Betrieb gesetzt werden.
Bei der Antenne auf dem Uni-Gebäude handelt es sich um die erste 5G-Antenne der Region.
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Yusuf Dervisogullari, 09.01.2020, 01:20 Uhr wer wollte denn jemals wessen meinung wirklich wissen, wenn antennen aufgebaut werden und dann abgebaut werden sollen, wer hat wem wann warum wofür was erlaubt?
ist das die vorstellung von demokratie, ist das die schweiz??? i dänk nööt oderr???(freie meinung- nicht nachahmen!)
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