5 statt 7 Regierungsräte: Vernehmlassung gestartet

Die Regierung des Kantons Zug soll ab 2019 fünf statt sieben Mitglieder umfassen, die dann fünf Direktionen vorstehen. Dazu müssen die Kantonsverfassung und mehrere Erlasse angepasst werden. Der Regierungsrat schickt nun die Vorlage in die Vernehmlassung. Er ist überzeugt, dass die Reorganisation entscheidende Vorteile für den Kanton bringt. Im Herbst beabsichtigt er, den Antrag dem Kantonsrat zu unterbreiten. Stimmt dieser zu, kommt es 2017 zur Volksabstimmung.

Ab 2019 soll die Regierung des Kantons Zug aus fünf Mitgliedern bestehen, die fünf Direktionen mit mindestens mittelgrossen Ämtern leiten. «Eine Fünferregierung führt dazu, dass sich die Regierung verstärkt auf strategische Aufgaben konzentriert» erklärt Landammann Heinz Tännler «gleichzeitig rückt die Verwaltung zusammen, was zu kürzeren Wegen und schlankeren Abläufen führt». Die Reform sei ausserdem sinnvoll, weil eine schlankere Verwaltung mit ausgewogener Aufgabenverteilung und einheitlicher Führungsspanne resultiert. Wie die fünf Direktionen heissen und wie sie zusammengesetzt sein werden, soll der Regierungsrat in eigener Kompetenz entscheiden dürfen.

Handlungsbedarf nachgewiesen

Oberstes Ziel der Reform sei eine Effizienzsteigerung. Sowohl beim Regierungsrat als auch in der Verwaltung. Dass Handlungsbedarf bestehe, zeige sich unter anderem während der Erarbeitung des Entlastungsprogramms. Der steigende Spardruck, die Suche nach Effizienzgewinnen, Synergien und Optimierungen, führten wiederholt zur Frage nach der passenden Organisationsform. Hinzu kam der politische Druck von aussen, so beispielsweise das Postulat «45 Ämter sind genug». Letztlich ist der Regierungsrat zur Überzeugung gelangt, dass eine Verwaltungsreform nachhaltiger ausfällt, wenn gleichzeitig eine Regierungsreform erfolgt, schreibt Tännler.

Keine Sparvorlage

«Die Reorganisation ist nicht als Sparübung konzipiert» betont Landammann Tännler weiter. «Trotz der finanziellen Herausforderungen, stehen klar strategische und organisatorische Ziele im Vordergrund». Dennoch muss die Reform auch wirtschaftlich sein. Der Regierungsrat schätzt, dass jährlich rund 2,1 Millionen Lohnkosten eingespart werden. Hinzu kommen Effizienz- und Synergiegewinne. Demgegenüber stehen einmalige Umsetzungskosten von 2,5 bis 4,5 Millionen Franken. Diese sind also spätestens nach zwei Jahren aufgewogen.

Strukturreform als Teil eines Masterplans

Das Projekt «Regierung und Verwaltung 2019» fügt sich als Teil eines übergeordneten Masterplans in die Gesamtstrategie des Regierungsrats ein. Dazu gehören unter anderem der Führungsprozess «Strategie 2019–2026», das «Entlastungsprogramm 2015–2018», «Finanzen 2019» sowie das Aufgabenreformprojekt «ZFA Reform 2018». Letztere befassen sich vornehm-lich mit der Frage, welche Aufgaben der Kanton in welcher Form erbringen muss. Die Struktur-reform darf also nicht isoliert betrachtet werden. Sie ist unter anderem nötig, damit parallel zu den Aufgabenreformen die passende Organisationsform definiert wird.

Volksabstimmung am 27. November 2017

Die Vernehmlassung dauert bis am 11. Juli 2016. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Vorlage dem Kantonsrat im Spätsommer weiterzuleiten. Sofern dieser zustimmt, muss das Volk über die Änderung der Kantonsverfassung abstimmen. Der Urnengang ist für den 27. November 2017 geplant. Heisst auch das Volk die Verfassungsänderung gut, wird die Regierungs- und Verwaltungsreform auf die neue Amtsperiode per 1. Januar 2019 wirksam. Das bedeuet, dass bereits bei den Regierungsratswahlen im Herbst 2018 fünf statt wie bisher sieben Regierungs-mitglieder gewählt würden.

Möchten Sie mehr über die neue Zuger Verwaltungsreform erfahren? zentralplus hat darüber berichtet.

 

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