32-jähriger Türke wird ausgewiesen

Alles hat nichts gebracht – bereits als Jugendlicher war der Türke straffällig geworden, seine Delikte immer zahlreicher und schwerwiegender. Nun bestätigt das Kantonsgericht: Er muss die Schweiz verlassen.

Mit dem Urteil vom 31. August 2015 bestätigte das Kantonsgericht den Widerruf der Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung aus der Schweiz für einen 32-jährigen Türken. Obwohl er sich seit mehr als 23 Jahren ununterbrochen in der Schweiz aufhält, ging das Gericht aufgrund einer anhaltenden Deliktstätigkeit von einem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Wegweisung aus.

Ein heute 32-jähriger Türke reiste 1992 im Alter von knapp neun Jahren in die Schweiz ein. Bereits als Jugendlicher war er straffällig geworden. Im Verlaufe der Zeit wurden seine Delikte immer zahlreicher und schwerwiegender. Weder eine ausländerrechtliche Verwarnung noch immer höhere strafrechtliche Bussen und Freiheitsstrafen hielten ihn von weiteren Delikten ab.

Als Trickdieb unterwegs

Während seiner Inhaftierung war der Betroffene aus der Haftanstalt Wauwilermoos entwichen. Im Juli 2015 wurde er in Zürich wieder verhaftet. Gegen ihn wird als Trickbetrüger ermittelt, weil er sich als Handwerker ausgab, um in Wohnungen Geld und Wertsachen zu stehlen (zentral+ berichtete).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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