Bundesstrafgericht reduziert Strafe

30 statt 36 Monate Freiheitsstrafe für Pyro-Werfer von Luzern

Beim Fussballspiel des FC Luzern gegen den FC St. Gallen vom 21. Februar 2016 landeten Rauch- und Knallpetarden auf dem Spielfeld. (Bild: freshfocus/Martin Meienberger)

Das Bundesstrafgericht reduziert die Strafe für den Pyro-Werfer, der 2016 einen Luzerner verletzte. Die Freiheitsstrafe beträgt nun noch 30 statt 36 Monate.

2016 wurden während eines Matchs in der Luzerner Swissporarena vier Pyro-Gegenstände auf das Spielfeld geschleudert. Dabei wurde ein Mann schwer verletzt.

Das Bundesstrafgericht sprach den Pyro-Werfer vor zwei Jahren unter anderem wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Der Pyro-Werfer wurde zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, davon 18 Monate unbedingt. Zudem wurde ihm eine bedingte Geldstrafe von 9'000 Franken und eine Buse von 700 Franken aufgebrummt.

Noch 30 statt 36 Monate Freiheitsstrafe

Sowohl der Pyro-Werfer als auch das Luzerner Opfer reichten gegen das Urteil Beschwerde ein. Das Bundesgericht als höchste Instanz wies deshalb anfangs Jahr die Beschwerde ans Bundesstrafgericht zurück. Wie die «Luzerner Zeitung» am Dienstag berichtete, hat dieses die Strafe für den Pyro-Werfer reduziert.

Die Freiheitsstrafe beträgt noch 30 Monate, davon 18 bedingt während einer Probezeit von drei Jahren und zwölf Monate bedingt. Die bedingte Geldstrafe beträgt jetzt noch 1'500 Franken, die Busse 600 Franken.

Unrechtsbewusstsein entscheidend

Wie es im Medienbericht heisst, sei für die Strafmilderung die Einschätzung über das Unrechtsbewusstsein des Pyro-Werfers entscheidend gewesen.

Das Bundesstrafgericht beurteilte das Unrechtsbewusstsein als eher neutral. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Bundesstrafgericht das «beschränkt bestehende Unrechtsbewusstsein» strafmindernd berücksichtigen müsse. Das, weil der Pyro-Werfer zwar zugab, dass er mit dem Zünden der Sprengkörper widerrechtlich handelte. Aber er bestritt, dass der Hörschaden des Opfers auf sein Verhalten zurückzuführen sei.

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