250’000 Franken für Kulturschaffende

Der Kanton Luzern vergibt jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Dieses Jahr sind die Beiträge in den Sparten «Jazz/Improvisierte Musik», «Theater und Tanz», «Freie Kunst» sowie «Programme von Kulturveranstaltern» ausgeschrieben.

Auch dieses Jahr vergibt der Kanton Luzern Förderbeiträge in der Höhe von 250’000 Franken an Kulturschaffende. Die Werkbeiträge sollen Kulturschaffenden die Möglichkeit bieten, ein Projekt oder ein Werk auszuarbeiten, schreibt der Kanton Luzern in seiner Mitteilung. Ziel der kantonalen Kulturförderung sei, mit den Beiträgen die künstlerische Tätigkeit abzusichern, wie auch Projekte weiter zu entwickeln.
 
Die Wettbewerbskommission des Kantons Luzern will mit der diesjährigen Ausschreibung Kulturschaffende in den folgenden vier Sparten fördern: «Jazz/Improvisierte Musik», «Theater und Tanz», «Freie Kunst» und «Programme von Kulturveranstaltern». Den vier Jurys stehen insgesamt 250‘000 Franken Fördermittel zur Verfügung (zwischen 15’000 und 30’000 Franken pro Projekt/Werk), so die Mitteilung. Die Ausschreibung ist ab sofort eröffnet, Abgabetermin der Dossiers ist der 25. Juli 2016.

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