Letzte Chance oder in den Knast

24 Monate bedingt für Töffraser

In den Sommermonaten 2012 bis 2013 machte der verurteilte Raser mit Jahrgang 1990 Gemeinden in den Kantonen Luzern und Bern unsicher.

(Bild: Fotalia)

Ein 25-jähriger Schweizer ist vom Luzerner Kriminalgericht zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 24 Monaten verurteilt worden. Zudem muss er eine Busse von 4’000 Franken und die Verfahrenskosten berappen. Straferhöhend wirkte sich aus, dass er harte Pornografie auf seinem Smartphone gespeichert hatte.

Die Kombination ist ungewöhnlich: Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz und Pornografie im selben Verfahren. Beginnen wir mit den speziellen Vorlieben des Beschuldigten, der offenbar nicht nur mit dem Motorrad gerne die Grenzen von Gut und Böse auslotet. Der junge Mann aus Risch-Rotkreuz erhielt über WhatsApp mehrere Video- und Bilddateien, die sexuelle Handlungen mit Tieren sowie erniedrigende Gewalttätigkeiten gegen eine Frau und einen Mann zeigten; ein Bild zeigt einen nackten Mann, der rektal zwei Fische eingeführt hat.

Weil er zuliess, dass die Fotos automatisch in seinen Bilddateien abgespeichert wurden, hat sich der Beschuldigte des mehrfachen Besitzes harter Pornografie schuldig gemacht. Am Prozess im August 2015 im abgekürzten Verfahren war er geständig. Sein iPhone 5, auf welchem die Bilder gefunden wurden, ist er nun los. Es wird vernichtet.

Reiz des Verbotenen

Grenzen und Gesetze scheinen dem heute in Luzern wohnhaften Polymechaniker aber auch sonst ziemlich schnuppe zu sein. Bei den Raser-Vorwürfen gab der Beschuldigte als Beweggrund an, «es habe ihn in diesem Moment gereizt, mehr Gas zu geben, als erlaubt». Er habe wissen wollen, wie schnell sein Motorrad fahren könne. «Er hat eine leere Strasse vor sich gesehen und sich gedacht, er könne niemanden verletzen, weil niemand dort gewesen sei», heisst es im schriftlichen Urteil.

Gerast ist er rund ein Dutzend Mal zwischen 2012 und Juli 2013 in verschiedenen Ortschaften der Kantone Luzern und Bern. Er war mit einem Motorrad Suzuki GSX-R600X unterwegs. Die grössten Tempoexzesse: An einem Juliabend 2013 überschritt er bei Inwil die Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h ausserorts zum Beispiel um 87 km/h netto.

Am selben Tag war er auf der Bergstrasse in Inwil bereits mit über 100 km/h statt den erlaubten 50 km/h innerorts gefahren und hatte Einwohner und Kinder gefährdet – in einem Bereich mit dem Gefahrensignal «Kinder» auf der Fahrbahn. Weitere weniger grosse Tempoüberschreitungen leistete er sich in der Berner Ortschaft Innertkirchen, bei der Umfahrung Göschenen und auf der A2 bei Luzern.

Drosselung aufgehoben

Straferhöhend wirkte sich aus, dass er seinen Töff auch frisierte. Seine Suzuki war nur in der auf einer Leistung von maximal 25 kW gedrosselten Version zugelassen. Mit einem Schalter am Motorkabelbaum machte er jedoch die Drosselung rückgängig. Darüber hinaus machte der Töff ebenfalls viel mehr Lärm als erlaubt. Und der Raser hatte die Rückstrahler und die Kontrollschildbeleuchtung entfernt.

Seine Tempoexzesse filmte der junge Mann mit einer Videokamera, welche die Staatsanwaltschaft Emmen ebenfalls beschlagnahmt hat; er erleichterte den Untersuchungsbehörden damit die Arbeit ungemein.

Beim Ignorieren der Kindersignalisation auf der Bergstrasse in Inwil wurde der Raser vom Gericht teilweise entlastet. «Zugunsten des Beschuldigten ist jedoch festzuhalten, dass er zur Tatzeit davon ausgehen durfte, dass sich keine Kinder mehr auf dem Nachhauseweg vom nahe gelegenen Kindergarten befinden würden», heisst es im Urteil des Einzelrichters Thomas Domeisen.

Strafe bedingt ausgesprochen

Das Gericht hat die Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Die Gründe: Der Mann ist nicht vorbestraft, geht einer geregelten Arbeitstätigkeit nach und lebe in «geregelten Verhältnissen». Er verdient knapp 5’000 Franken brutto im Monat. Zudem gebe es keine ungünstige Prognose.

«Aus heutiger Sicht ist nicht zu erwarten, dass der Beschuldigte weitere Vergehen oder Verbrechen begehen wird», schreibt das Gericht. Neben der Busse von 4’000 Franken muss der Töffraser für die Kosten des Verfahrens aufkommen.

Das Urteil des Kriminalgerichts Luzern vom 26. August ist rechtskräftig.

Mit einem Motorrad dieses Typs beging der Töffraser zwischen 2012 und 2013 seine Tempoexzesse. Die Suzuki wurde beschlagnahmt und für 3'300 Franken verkauft.

Mit einem Motorrad dieses Typs beging der Töffraser zwischen 2012 und 2013 seine Tempoexzesse. Die Suzuki wurde beschlagnahmt und für 3’300 Franken verkauft.

(Bild: PD)

Hat der Einzelrichter am Kriminalgericht Luzern den gefährlichen Raser mit Samthandschuhen angefasst oder ist das normal? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit der Kommentarfunktion mit.

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