Er fuhr mit einer beschlagenen Frontscheibe

2’200 Franken Geldstrafe für Luzerner «Gucklochfahrer»

Das Kriminalgericht Luzern verurteilte den Beschuldigten zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.

(Bild: Fotalia)

Die Staatsanwaltschaft Luzern bestraft einen 25-jährigen Mann mit einer Geldstrafe, weil er im September 2018 mit einem Lieferwagen mit einer komplett beschlagenen Frontscheibe durch die Stadt Luzern fuhr. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 25-jährigen Schweizer abgeschlossen. Der Mann sei im September 2018 mit einem Lieferwagen in der Stadt Luzern unterwegs gewesen. Die Frontscheibe seines Fahrzeuges sei von innen komplett beschlagen gewesen.

Eine ungehinderte Sicht auf die Strasse und das Verkehrsgeschehen sei nicht mehr möglich gewesen. Der Mann habe damit in grober Weise die Verkehrsregeln missachtet und wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 2’200 Franken (20 Tagessätze zu je 110 Franken) verurteilt. Zudem muss er Gebühren und Untersuchungskosten von 530 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, wie die Luzerner Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

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