20 Jahre Freiheitsstrafe gefordert

22-Jähriger tötete mit Hammer – Mordanklage

Der Mann wird sich vor dem Kriminalgericht verantworten müssen. (Bild: Symbolbild sah)

Im Oktober 2018 verletzte er in einer Pension in der Stadt Luzern einen Mann tödlich. Obwohl der Beschuldigte zur Tatzeit eine schwere psychische Störung hatte, gilt er als voll schuldfähig.

Die Staatsanwaltschaft Luzern fordert für einen 22-jährigen Mann eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Der Beschuldigte soll am 8. Oktober 2018 in einer Pension in der Stadt Luzern einen Mann mit einem Hammer tödlich verletzt haben. Er floh vom Tatort, konnte aber am nächsten Tag festgenommen werden.

Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der junge Mann zum Tatzeitpunkt eine schwere psychische Störung hatte. Dennoch sei er nach Ansicht des Gutachters voll schuldfähig gewesen.

Stationäre Massnahme gefordert

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage an das Kriminalgericht überwiesen. Ihrer Meinung nach war die Tat «besonders skrupellos», weswegen der Mann des Mordes beschuldigt wird. Die geforderte Freiheitsstrafe von 20 Jahren sei zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben, heisst es in der Mitteilung.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

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