Rechnungen wurden bezahlt

21st Century Concerts in Luzern hat den Konkurs abgewendet

Mit «The Lord of the Rings» gelang dem 21st Century Orchestra 2008 der Durchbruch – 2016 ist ein Rechtsstreit über die Nutzung des Labels entbrannt. (Bild: zvg)

Schweizweit haben Medien im August darüber berichtet, dass die 21st Century Concerts GmbH pleite sei. Firmeninhaber Pirmin Zängerle hat das Ruder aber herumgerissen, wie Recherchen von zentralplus zeigen.

Das 21st Century Orchestra ist ein Erfolgsorchester. Es widmet sich seit über zwanzig Jahren der Filmmusik und hat mit Auftritten in London, New York oder Paris internationales Renommee erlangt. Produzent war über viele Jahre der Luzerner Pirmin Zängerle.

2016 machte sich Zängerle als Veranstalter unter dem Label «21st Century Concerts» selbstständig. Ein Jahr darauf kam es zu einem Zerwürfnis ­– was zu einem komplizierten Rechtsstreit zwischen ihm und dem Orchester führte.

Schuldnerin stiess Konkursverfahren an

Diesen Sommer folgte weiteres Ungemach: Schweizweit berichteten Medien, dass über Zängerles Firma 21st Century Concerts der Konkurs eröffnet worden sei. Angestossen hatte das Verfahren eine Lausanner Stiftung, deren Rechnungen unbezahlt geblieben waren.

«Ich bin erleichtert über den positiven Ausgang des Verfahrens.»

Pirmin Zängerle

Pirmin Zängerle wehrte sich gegen die Konkurseröffnung. Mit Erfolg, wie sich nun zeigt. Wie aus einem Urteil des Kantonsgerichts hervorgeht, hat seine Firma beweisen können, dass sie keineswegs «dauerhaft zahlungsunfähig» ist.

Firma ist zahlungswillig und -fähig

Zängerle konnte dem Gericht diverse Belege für erfolgte Zahlungen vorlegen. Nachdem sie bereits eine Anzahlung geleistet hatte, überwies seine Firma Ende August eine erste Ratenzahlung an die besagte Stiftung – allerdings erst, nachdem das Bezirksgericht anfangs August den Konkurs eröffnet hatte.

Das Kantonsgericht hält fest, dass damit bewiesen sei, dass die Firma ihre Zahlungen nicht eingestellt habe. Das Gesuch der Stiftung um Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung wird deshalb abgewiesen.  

«Ich bin erleichtert über den positiven Ausgang des Verfahrens sowie die gütliche Einigung mit dem betreffenden Gläubiger», sagt Pirmin Zängerle dazu.

Dennoch muss Zängerles Firma für die zweitinstanzlichen Gerichtskosten und die Gebühren des Konkursamts in der Höhe von 1'300 Franken aufkommen.

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