Milde Strafe: Dealer ist nur «kleiner Fisch»

2000 Franken Monatslohn für Heroinlieferanten

Insgesamt drei Kilogramm Heroin haben die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden in drei Aktionen sichergestellt.

(Bild: zvg)

Das Kriminalgericht Luzern verurteilte einen 36-jähriger Albaner für den Handel mit Heroin im Wert von insgesamt 260’000 Franken. Für den Job haben ihn die Hintermänner mit 2000 Franken plus Kost und Logis entschädigt. Weil er sich gegenüber den Behörden «anständig und korrekt» zeigte und nur ein kleiner Fisch sei, fällt seine Strafe milde aus.

Ein 36-jähriger Mann lieferte während acht Monaten Heroin im Wert von 260’000 Franken an Dealer. Deswegen sprach das Kriminalgericht Luzern den Mann für schuldig. Er macht sich der mehrfachen und schweren Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthaltes der mehrfachen und schweren Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthaltes schuldig, wie die Schweizerische Depeschenagentur (sda) berichtete. Der Beschuldigte hatte den Strafantrag des Staatsanwaltes akzeptiert, das Urteil ist damit endgültig.

8,7 Kilogramm Heroin

Der Albaner, der ungefähr 40’000 Franken Schulden hatte, war in seiner Heimat für den Drogenhandel in der Schweiz angeworben worden. Im Mai 2015 reiste er in Begleitung eines Unbekannten mit dem Zug von Italien in die Schweiz ein.

Ab Juli 2015 bis zu seiner Festnahme im März 2016 lieferte er rund 8,7 Kilogramm Heroin im Wert von 260’000 Franken an Dealer. Dafür überwiesen ihm die Auftraggeber einen Monatslohn von 2000 Franken nach Albanien und bezahlten ihm den Lebensunterhalt in der Schweiz.

Im Wald gelagert

Der Verurteilte erhielt von einer unbekannten Person in regelmässigeen Abständen Heroinblöcke von je 500 Gramm und lagerte diese in einem Bunker in einem Wald. Bei Bedarf holte er das Heroin zu sich nach Hause und streckte es, wie es ihm befohlen wurde. Dann übergab er den Stoff jeweils demjenigen Dealer, der von seinem Auftraggeber bestimmt wurde. Die Polizei stellte in der Wohnung und im Bunker im Wald insgesamt über 2,4 Kilogramm Heroin sicher. Zusammen mit der verkauften Menge entspricht dies über elf Kilogramm oder drei Kilogramm reines Heroin.

Bisher nicht straffällig in der Schweiz

Trotz der beträchtlichen Menge fällt das Urteil relativ milde aus: «Der Drogenhändler war im Untersuchungsverfahren anständig und korrekt. Er war äusserst kooperativ und sehr geständig.» Selbst während der Haft verriet er der Polizei ein Drogenversteck, welches die Polizei ohne sein Zutun nicht gefunden hätte.

Zur Begründung der eher milden Strafe hält das Urteil fest: «Ein derartiges, ausserordentliches Verhalten eines Beschuldigten soll sich angemessen in der Strafe niederschlagen.» Der Albaner war vor diesem Drogenhandel nicht im Schweizerischen Strafregister verzeichnet.

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