172 Millionen für die Luzerner Bevölkerung

Im Kanton Luzern stehen 2016 insgesamt 172 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zu Verfügung. Dies ist rund eine Million Franken mehr als im Vorjahr. 

Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur finanziellen Entlastung von Familien und Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Nun hat der Regierungsrat die Rahmenbedingungen für die Prämienverbilligung im kommenden Jahr festgelegt: Im Kanton Luzern stehen insgesamt 171,9 Millionen Franken zur Verfügung. Gemäss Staatsvoranschlag leistet der Bund einen Beitrag von 118,3 Millionen Franken. Die verbleibenden 53,6 Millionen Franken bezahlen je zur Hälfte der Kanton und die Gemeinden.

Fast jede dritte Person hat Anspruch auf Prämienverbilligung

Im Vergleich zu 2015 steht der Luzerner Bevölkerung insgesamt eine Million Franken mehr zur Verfügung. «Die Richtprämien wurden um 36 Franken erhöht», heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen.

Für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung liegt die Einkommensgrenze weiterhin bei 75’000 Franken. «Somit haben im Jahr 2016 gleich viele Haushalte Anspruch auf Prämienverbilligung wie 2015», heisst es weiter. Insgesamt seien an die 30 Prozent der Bevölkerung berechtigt, Prämienverbilligung zu beziehen.

Frist bereits abgelaufen

Der Antrag auf Prämienverbilligung musste bis zum 31. Oktober 2015 bei der Ausgleichskasse Luzern eingereicht werden. Für später eingereichte Anträge besteht allenfalls ein anteilsmässiger Anspruch.

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