Einigung im Kulturstreit

Stadt zahlt mehr an grosse Kulturbetriebe – Kanton weniger

Regierungsrat Marcel Schwerzmann (links) und Luzerns Stadtpräsident Beat Züsli vor dem Luzerner Theater. (Bild: Franca Pedrazzetti / Stadt Luzern)

Einigung zwischen Kanton und Stadt Luzern: Sie haben sich auf eine Absichtserklärung geeinigt, was einen neuen Finanzierungsschlüssel für Betriebsbeiträge im Kulturbereich anbelangt.

Kanton und Stadt Luzern haben sich in einer gemeinsam erarbeiteten Absichtserklärung auf einen neuen Finanzierungsschlüssel für Betriebsbeiträge im Kulturbereich geeinigt. Die Finanzierung des Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern wird neu zu 60 Prozent durch den Kanton Luzern sichergestellt und zu 40 Prozent durch die Stadt. Bei Vollkostenbetrachtung gilt neu 50:50. Betroffen sind die fünf grossen Kulturbetriebe Luzerner Theater, Sinfonieorchester, Kunstmuseum, Verkehrshaus und Lucerne Festival.

Bislang galt: Der Kanton zahlt 70 Prozent, die Stadt 30 Prozent der Subventionen an die fünf grossen Kulturinstitutionen in Luzern. Pro Jahr zahlt die Stadt also drei Millionen Franken mehr, der Kanton entsprechend weniger.

Dies gaben an einer gemeinsamen Medienkonferenz Regierungsrat und Kulturdirektor Marcel Schwerzmann sowie Luzerns Stadtpräsident und Bildungs- und Kulturdirektor Beat Züsli bekannt.

Verträge wurden gekündigt

Um zu verstehen, wieso eine Anpassung des Finanzierungsschlüssels für Betriebsbeiträge im Kulturbereich nötig wurde, muss man einige Jahre zurückblicken. Im Zuge seiner Sparmassnahmen beschloss der Kanton 2016, die kantonalen Kulturbeiträge ab 2018 um 1,2 Millionen Franken zu kürzen. Mit Folgen: Automatisch reduzierte sich damit – aufgrund der fixen Verteilschlüssels – auch der Beitrag der Stadt. Unter dem Strich fehlten damit plötzlich 1,7 Millionen Franken.

Um die Beiträge neu verhandeln zu können, kündigte der Zweckverband Grosse Kulturbetriebe daraufhin seine Verträge mit den fünf Institutionen. Im Frühling 2017 einigten sich Stadt und Kanton auf eine Übergangsfinanzierung: Die Stadt zahlte freiwillig etwas mehr, der Kanton zapfte Lotteriegelder an.

Finanzierung der anstehenden kulturellen Investitionsvorhaben geregelt

Gleichzeitig haben Stadt und Kanton im Rahmen des Zweckverbands die Verantwortung sowie Finanzierung der anstehenden kulturellen Investitionsvorhaben geregelt. Auch künftig sollen die Investitionsbeiträge an Institutionen fallweise ausgehandelt werden. Konkret bedeutet dies für die anstehenden grossen Kulturvorhaben beim Theater und beim Verkehrshaus, dass die Stadt die Federführung beim Luzerner Theater übernimmt und der Kanton beim Verkehrshaus.

Der kantonale Kulturdirektor Marcel Schwerzmann begrüsst die Aufteilung der anstehenden Investitionsvorhaben: «Dies macht aufgrund der unterschiedlichen Verankerung der beiden grossen Kulturinstitutionen durchaus Sinn. Mit den neu verteilten Schwerpunkten innerhalb des Zweckverbands kann das jeweilige Gemeinwesen künftigen Herausforderungen rascher und besser begegnen.»

Der Kanton wird rund 25 Millionen Franken in das Investitionsvorhaben Verkehrshaus investieren, die Stadt ihrerseits einen noch nicht bezifferten, hohen zweistelligen Millionenbetrag für das Luzerner Theater aufwenden. Stadtpräsident Beat Züsli: «Damit entstehen klare Zuständigkeiten und grosse Projektevwerden einfacher zu führen sein. Die Stadtluzerner leisten einen erheblichen Beitrag, können aber auch massgeblich entscheiden, ob und wie es weitergeht.»

Einführung in drei Etappen

Diese einvernehmliche neue Regelung basiert auf einem externen Gutachten der Universität Luzern und einem Vorstoss im Kantonsrat, der die Überprüfung der Zweckverbands-Strukturen und dessen Finanzierung forderte. Die Neuordnung der Betriebsbeiträge führt in einer Bruttobetrachtung – die frühere Infrastrukturleistungen und unentgeltliche Leistungen mitberücksichtigt – insgesamt zu einer finanziellen Belastung von rund 50 Prozent für die Stadt und rund 50 Prozent für den Kanton.

Die Einführung des neuen Kostenteilers erfolgt in drei Etappen ab 2023. Regierungsrat und Stadtrat haben der Absichtserklärung zugestimmt. In einem nächsten Schritt folgt der Einbezug des kantonalen und des städtischen Parlaments: die Umsetzung der Absichtserklärung bedeutet eine Anpassung des kantonalen Kulturförderungsgesetzes, für die Stadt ist der Betriebsbeitrag – wie bisher – eine gebundene Ausgabe gemäss kantonalem Recht. Der parlamentarische Einbezug ist für die kommenden sechs Monate geplant, ein detaillierter Zeitplan ist in Arbeit.

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