Zuger Regierungsrat trifft Massnahmen

13 bestätigte Coronavirus-Fälle in Zug

Von links nach rechts: Silvia Thalmann-Gut, Volkswirtschaftsdirektorin, Martin Pfister, Gesundheitsdirektor, Stephan Schleiss, Bildungsdirektor und Landammann, Rudolf Hauri, Kantonsarzt. (Bild: wia)

Der Bund hat an diesem Freitag drastische Massnahmen ergriffen. Schulen sind zu, in Clubs dürfen nicht mehr als 50 Menschen tanzen. Deswegen hat der Zuger Regierungsrat an einer ausserordentlichen Sitzung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Kanton Zug entschieden.

Im Kanton Zug wurde in der Zwischenzeit ein weiterer Fall bekannt, womit sich die Gesamtzahl auf 13 erhöht. Nach wie vor befinden sich alle Infizierten in einem guten gesundheitlichen Zustand und mussten nicht hospitalisiert werden, teilt die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug mit. Der Regierungsrat hat heute zudem beschlossen, dass im Kanton nach wie vor keine ausserordentliche Lage herrscht.

Der Regierungsrat des Kantons Zug unterstützt die Entscheide des Bundesrates zum Schutz der Gesundheit und «wird diese Massnahmen konsequent umsetzen», heisst es in der Mitteilung weiter.

Durch die getroffenen Massnahmen soll die Geschwindigkeit der Ausbreitung weiter gebremst werden. Damit sollen besonders gefährdete Personen speziell geschützt werden. «Durch eine Verzögerung der Ausbreitung können wir Ressourcen bündeln und Kapazitäten für schwere Fälle bereitstellen», wird Kantonsarzt Rudolf Hauri zitiert.

Präsenzunterricht auf allen Schulstufen ausgesetzt

In der ganzen Schweiz wird der Unterricht vor Ort mit persönlichem Kontakt ausgesetzt. Auch die Zuger Schülerinnen und Schüler bleiben per kommendem Montag bis zu den Frühlingsferien zu Hause und erhalten Fernunterricht. «Fragen einer Notbetreuung sind Gegenstand einer Sondersitzung der Sozialvorsteherkonferenz der Zuger Gemeinden», ergänzt Landammann und Bildungsdirektor Stephan Schleiss.

Anlässe und Versammlungen ab 100 Personen verboten

In der ganzen Schweiz sind ab sofort und bis am 30. April alle öffentlichen und privaten Anlässe und Versammlungen mit mehr als 100 Personen verboten. Dies gilt auch für Veranstaltungen, welche bei den Kantonsbehörden bereits gemeldet wurden.

Kleinere Veranstaltungen unter 100 Personen können grundsätzlich nach wie vor durchgeführt werden. Die Veranstalter würden aber «mit Nachdruck» aufgefordert, Massnahmen zur Prävention zu ergreifen. So sollen die anwesenden Personen stets auf die Hygieneregeln des Bundes aufmerksam gemacht werden. Kranke Personen sollen zudem aufgefordert werden, die Anlässe nicht zu besuchen.

«Wir appellieren an die Eigenverantwortung von Organisatoren und Teilnehmenden von diesen kleineren Anlässen. Durch einfache Massnahmen kann ein wirkungsvoller Beitrag zur Eindämmung der Krankheit geleistet werden», betont Gesundheitsdirektor Martin Pfister.

Einschränkungen im Gastgewerbe

Auch das Gastgewerbe wird durch die neuen Massnahmen weiter reguliert. Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen geöffnet bleiben, wobei sich maximal 50 Personen gleichzeitig darin aufhalten dürfen. Die Regeln des BAG betreffend Hygiene und Mindestabstand müssen zudem jederzeit eingehalten werden können. Auch diese Regel gilt bis Ende April.

Auch Folgen für die Zuger Wirtschaft

Zunehmend werden auch wirtschaftliche Herausforderungen der Ausbreitung des Virus sichtbar. Mögliche Massnahmen zur Abfederung von wirtschaftlichen Folgen werden unter Federführung des Bundes zusammen mit den Kantonen geprüft. Im Kanton Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion eine Arbeitsgruppe, verstärkt mit Vertretern der Finanzdirektion, der Zuger Kantonalbank und der WWZ, eingesetzt, welche die wirtschaftliche Lage der Zuger Unternehmen laufend analysiere.

«Die Zuger Wirtschaft ist grundsätzlich finanziell gut aufgestellt. Trotzdem ist davon auszugehen, dass einzelne Unternehmen von den negativen wirtschaftlichen Folgen, ausgelöst durch das Coronavirus, betroffen sein werden», so Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut. Der Kanton Zug setze sich beim Bund nötigenfalls für zielgerichtete Massnahmen ein und prüfe je nach weiterer Entwicklung weitergehende Massnahmen, heisst es weiter.

Hygieneregeln bleiben wichtigste Massnahme

Durch das Einhalten der bekannten Hygieneregeln kann nach wie vor jede und jeder einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu bekämpfen. Dadurch können vor allem besonders gefährdete Personen wie Menschen über 65 Jahre sowie Personen mit Vorerkrankungen geschützt werden.

Der Kanton Zug empfiehlt deshalb auch in aller Deutlichkeit, Besuche in Spitälern und Pflegeheimen wenn möglich zu vermeiden. «Insbesondere Personen, die sich krank fühlen, sollten unbedingt von solchen Besuchen absehen», führt Kantonsarzt Rudolf Hauri aus.

Für die strategische Führung wurde eine Dreier-Delegation eingesetzt, die sich aus dem Landammann Stephan Schleiss, dem Gesundheitsdirektor Martin Pfister und dem Sicherheitsdirektor Beat Villiger zusammensetzt. Das Kernteam des Kantonalen Führungsstabs unterstützt diese Delegationen bei den operativen Aufgaben.

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